Bei einer Bewährungsstrafe werden die Täter zwar zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, müssen diese aber nicht in einer Justizvollzugsanstalt absitzen. Auch wenn der Täter trotz Verurteilung in Freiheit ist, bedeutet die Bewährungsstrafe kein Freispruch. Hält sich der Verurteilte nicht an die Auflagen und Weisungen des Gerichts oder wird er wieder straffällig, so kann die Bewährung widerrufen werden. Die Bewährungsfrist ist beträgt zwischen 2 und 5 Jahren.
Eine Bewährungsstrafe bekommt man dann, wenn die Freiheitsstrafe maximal zwei Jahre beträgt und das Gericht davon ausgeht, dass man in Zukunft aufgrund seiner Lebenssituation auch ohne die Abschreckung eines Gefängnisaufenthalts keine Straftaten mehr begehen wird. Dies ist z. B. der Fall, wenn der Täter keine Vorstrafen hat, er über eine stabile Familienbeziehung sowie einen festen Wohnsitz verfügt.
Bei einer Bewährungsstrafe muss man darauf achten, sich während der Bewährungszeit an die Auflagen und Weisungen des Gerichts zu halten und nicht wieder straffällig zu werden. Tut man dies nicht, kann das Gericht die Bewährung widerrufen und man muss die Strafe in der Justizvollzugsanstalt absitzen.
Eine Bewährungsstrafe ist eine Freiheitsstrafe, auch wenn sie von außen betrachtet nicht wie eine aussieht. Die Besonderheit besteht darin, dass der Täter die Freiheitsstrafe nicht in einer Justizvollzugsanstalt verbüßt, sondern sich im Rahmen der vom Gericht festgelegten Auflagen und Weisungen in Freiheit befindet. Es ist praktisch ein ambulanter Strafvollzug.
Begeht jemand innerhalb der Bewährungszeit erneut eine Straftat, so kann das Gericht die Strafaussetzung zur Bewährung widerrufen und der Verurteilte muss seine Strafe in der Justizvollzugsanstalt absitzen. Der Täter hat durch die neue Straftat gezeigt, dass der "Warnschuss" der Bewährungsstafe bei ihm nicht ausreicht, um ihn von weiteren Taten abzuhalten.
Bewährungsauflagen können Meldeauflagen, Geldauflagen sowie Leistungen zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen sein. Die Geldauflagen kommen häufig den Opfern in Form von Schadensersatz- oder Schmerzensgeldzahlungen zu Gute. Neben den Auflagen gibt es häufig auch noch sogenannte Weisungen. Dabei kann den Verurteilten z. B. verboten werden, mit bestimmten Personengruppen in Kontakt zu treten.
Einen Bewährungshelfer bekommen vor allem Personen unter 27 Jahren, wenn die Freiheitsstrafe mehr als neun Monate beträgt. Der Bewährungshelfer dient zum einen als Unterstützer und fester Anlaufpunkt für den Verurteilten, zum anderen kontrolliert er aber auch die Einhaltung der vom Gericht festgelegten Auflagen und Weisungen.
Grundsätzlich werden auch Bewährungsstrafen in das Führungszeugnis eingetragen. Es gibt aber einige Ausnahmen. Nicht eingetragen werden Verurteilungen zu einer Bewährungsstrafen von weniger als drei Monaten, Bewährungsstrafen nach Jugendstrafrecht von nicht mehr als zwei Jahren sowie Bewährungsstrafen von nicht mehr als zwei Jahren bei Taten auf Grund von Betäubungsmittelabhängigkeit.
Ob der Arbeitgeber über eine Bewährungsstrafe informiert wird, hängt vom Beruf des Verurteilten und der Höhe der Strafe ab. Bei Beamten und Richtern wird jede Freiheitsstrafe mitgeteilt, bei Angestellten des öffentlichen Dienstes werden nur Verurteilungen von Verbrechen mitgeteilt (Verbrechen = Mindeststrafe von 1 Jahr). Bei Personen, die in Heilberufen tätig sind, wird der Arbeitgeber dann informiert, wenn berufliche Pflichten verletzt wurden oder die Tat dazu geeignet war, Zweifel an der Eignung, Zuverlässigkeit oder Befähigung hervorzurufen.
Es gibt auch bei Geldstrafen die Möglichkeit der Bewährung, solange diese unter 180 Tagessätzen liegen. Dies nennt sich dann Verwarnung mit Strafvorbehalt. Möglich ist die Verwarnung immer dann, wenn zu erwarten ist, dass der Täter auch ohne die Verurteilung zur Strafe keine Straftaten mehr begehen wird, besondere Umstände der Tat und der Persönlichkeit des Täters eine Strafe entbehrlich machen und die Verteidigung der Rechtsordnung keine Verurteilung zur Strafe gebietet. Die Verwarnung mit Strafvorbehalt gehört zu den mildesten Strafen, die möglich sind.
Die Bewährungsstrafe endet mit Ablauf der Bewährungsfrist. In diesem Moment enden sämtliche Auflagen und Weisungen des Gerichts und auch die während der Bewährung immer im Hintergrund schwebende Strafvollstreckung in einer Justizvollzugsanstalt ist dann erledigt.