Eine Durchsuchung wird dann durchgeführt, wenn Gegenstände aufgefunden werden sollen, die der Beschlagnahme unterliegen oder wenn ein Beschuldigter ergriffen werden soll. Eine Durchsuchung kann aber nicht nur durchgeführt werden, um eine Straftat aufzuklären, sondern auch um präventiv Gefahren abzuwehren (z. B. um zu verhindern, dass Drogen wieder in Umlauf gebracht werden). Ob die Gegenstände, die bei einer Durchsuchung zu präventiven Zwecken gefunden werden im Strafverfahren verwertet werden können, hängt davon ab, ob die Durchsuchung auch zu Strafverfolgungszwecken zulässig gewesen wäre.