Honorar

Wie könnte es bei Anwälten auch anders sein. Selbst für die Vergütung ihrer Tätigkeit gibt es ein Gesetz, nämlich das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Ich werde Ihnen gleich bei der ersten Beratung mitteilen, wie hoch die Gebühren für die Rechtsverfolgung voraussichtlich sein werden. Damit Sie aber auch selber wissen, wie die Vergütung zustande kommt, finden Sie auf dieser Seite einige Beispielsrechnungen.

 

I. Vergütung im Arbeitsrecht

 

Die genaue Vergütung ergibt sich in drei Schritten:

 

Schritt 1: Der Streitwert

Wie hoch dieser ist, richtet sich nach dem  Streitwertkatalog, welcher von einer Kommission aus Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden, Vertreter von Versicherern und Richtern entworfen und immer wieder aktualisiert wird.

 

Beispiel: Der Streitwert über eine Abmahnung beträgt immer ein Monatsgehalt, egal wie viele Vorwürfe in der Abmahnung genannt sind.

 

Schritt 2: Die Grundgebühr

Die Höhe der Grundgebühr richtet sich nach dem in Schritt 1 ermittelten Streitwert. Hierfür gibt es eine Tabelle im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, aus der man die Grundgebühr für sämtliche Streitwerte ablesen kann.

 

Beispiel: Im obigen Fall beträgt Ihre Monatsvergütung 4.300 €. Aus der Tabelle im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ergibt sich eine Grundgebühr von 334 €

 

Schritt 3: Der Multiplikator

Im RVG ist für jede Tätigkeit des Anwalts ein bestimmter Multiplikator vorgesehen. Das ist so ähnlich wie bei Ärzten. Dabei kann der Multiplikator für jede im RVG genannte Tätigkeit und je nach Schwierigkeit und Umfang der Tätigkeit ein anderer sein.

 

Beispiel: Der Anwalt hilft dem Mandanten, die Abmahnung außergerichtlich aus der Welt zu schaffen. Dafür wird in der Regel die Grundgebühr mit dem Faktor 1,3 multipliziert. Die Vergütung des Anwalts beträgt dann 434,20 €.

 

II. Vergütung im Strafrecht

 

Die Vergütung im Strafrecht ist um einiges einfacher geregelt. Dort gibt es weder Streitwerte noch Multiplikatoren, sondern nur eine Grundgebühr sowie einen Betragsrahmen für jede Tätigkeit des Anwalts.

 

Beispiel: Im Ermittlungsverfahren beantragt der Anwalt Akteneinsicht, arbeitet die Akten durch und bespricht mit seinem Mandanten die rechtliche Situation und die Verteidigungstaktik. Daraufhin fertigt er eine schriftliche Stellungnahme, welche er an die Staatsanwaltschaft übermittelt. Dafür erhält er bei mittlerer Schwierigkeit eine Grundgebühr von 242 € und eine sogenannte Verfahrensgebühr im vorbereitenden Verfahren von 181,50 €.