Befreien Sie sich von Mobbing am Arbeitsplatz!

Mobbing betrifft jedes Jahr 1 bis 2 Millionen Arbeitnehmer. Es kann jeden treffen, egal ob Mann oder Frau, Auszubildenden oder langjährigen Mitarbeiter. Mobbing führt bei den deutschen Unternehmen jedes Jahr zu Schäden von 12,5 bis 15 Milliarden Euro. Bei 80 % der Betroffenen hat das Mobbing negative Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis und bei zwei Dritteln auch auf ihre Gesundheit. Trotzdem wird extrem wenig gegen Mobbing unternommen. Anstatt zu helfen, gilt in Unternehmen und Behörden immer noch das Motto "Was nicht sein darf, das nicht sein kann" - und so wird lieber weggeschaut als etwas für die Betroffenen zu unternehmen.

Daher habe ich für Sie diesen Ratgeber geschrieben, um Ihnen zu zeigen, dass Sie alles andere als hilflos sind, auch wenn die Mobber Sie das glauben machen wollen.


6. Kapitel: Die 11 größten Fehler bei Mobbing, die Sie unbedingt vermeiden sollten

 

1. Kapitel: Wichtige Informationen über Mobbing

1.1 Was genau ist eigenlich Mobbing?

1. Die rechtliche Betrachtung

 

Ihr Kollege vergisst, Sie über eine Team-Besprechung zu informieren. Es geht in der Abteilung das Gerücht um, dass es ihnen egal ist, wie viel Arbeit liegen bleibt, Hauptsache Sie machen pünktlich Feierabend. Ihr Vorgesetzter kritisiert Ihre Arbeit, obwohl Sie sie aus ihrer Sicht völlig korrekt gemacht haben.

 

Purer Zufall oder schon Mobbing?

 

Sie werden sagen: „Wenn es ein- oder zweimal passiert, wahrscheinlich nicht. Wenn es ständig passiert, dann wohl schon.“ Und damit liegen Sie völlig richtig! Mit Mobbing ist gemeint, dass Personen über einen längeren Zeitraum hinweg schikaniert werden. Mobbing besteht also aus vielen kleinen und großen Nadelstichen, mit denen die Betroffenen solange traktiert werden, bis sie körperlich und/oder psychisch am Ende sind. Dem liegt die Erkenntnis zugrunde, dass auch Handlungen, die einzeln eigentlich völlig harmlos sind, einen Menschen körperlich und psychisch verletzen können, wenn sie nur gezielt über einen längeren Zeitpunkt gegen ihn eingesetzt werden.

 

Es gibt in Deutschland leider noch kein Gesetz, in dem definiert ist, ab wann genau die Schikanen zu Mobbing werden. Daher behilft sich die Rechtsprechung damit, für Mobbing eine ähnliche Definition wie für die „Belästigung“ nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu nehmen. Mobbing liegt demnach dann vor, wenn die Verhaltensweisen bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und ein von Einschüchterung, Anfeindung, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.

 

Vereinfacht lässt sich sagen, dass rechtlich gesehen unter folgenden Voraussetzungen Mobbing vorliegt:

 

Eine Vielzahl schikanierender Handlungen des Täters,

die zusammengenommen über die üblichen Konflikte am Arbeitsplatz hinausgehen.

 

2. Die psychologische Betrachtung

 

Aus pychologischer Sicht unterscheiden sich Mobbing und Konflikte in der Zielrichtung Ihres Gegenübers.

 

Bei Konflikten will die andere Person "nur" ihren Willen durchsetzen. Daher haben Koflikte einen zeitlich begrenzten Rahmen und enden dann, wenn in der Sache eine Lösung gefunden wurde.

 

Bei Mobbing will die andere Person Sie fertigmachen. Daher endet Mobbing immer erst dann, wenn entweder die mobbende Person gezwungen wird damit aufzuhören oder wenn die betroffene Person nach Monaten und Jahren der Schikanen gesundheitlich so am Ende ist, dass sie ihren Arbeitsplatz aufgibt. Bei Mobbing werden Konflikte nur als Tarnung eingesetzt, um die Schikanen zu legitimieren.

 

3. Beispiele für Mobbing

 

Die einzelnen Handlungen, die sich Menschen einfallen lassen, um andere fertig zu machen, sind leider unbegrenzt. Sie reichen von ungerechtfertigter Kritik und der Verbreitung von Gerüchten bis hin zur Zuweisung eines 4 m² großen „Büros“. Die häufigsten Mobbinghandlungen sind:

 

Verbreiten von Gerüchten

Übertriebene bzw. unberechtigte Kritik an der Arbeitsleistung

Beleidigungen und Lächerlich machen

Vorenthalten von wichtigen Informationen

Arbeitsentzug bzw. Arbeitsbehinderung

Ausgrenzung

Gezielte Überforderung

Bezweifeln der geistigen Gesundheit

 

Mobbing passiert niemals offen. Jede Handlung der Mobber wird als Versehen, Zufall oder Verschulden des Betroffenen getarnt. Würden Mobber offen handeln, so wären sie bald ihren Arbeitsplatz los, denn Mobbing ist ein permanenter Verstoßen gegen die Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Daher sind Mobber darauf angewiesen, ihren Handlungen einen legitimen Anstrich zu verpassen.

 

4. Besonderheiten bei Bossing

 

Bossing bedeutet, dass das Mobbing durch einen Vorgesetzten geschieht. Dies ändert grundsätzlich nichts an der Beurteilung, unter welchen Voraussetzungen Mobbing vorliegt. Zwei Besonderheiten gibt es auf Grund der Position des Vorgesetzten jedoch, und zwar das Mobbing durch Abmahnungen und das Mobbing durch Missbrauch des Weisungsrechts.

 

a) Mobbing durch Abmahnungen

Ob Abmahnungen Mobbing sind, hängt davon ab, ob sie auf unsachlichen Motiven beruhen und als schikanös zu bewerten sind. Dies gilt auch dann, wenn es zu einer Vielzahl von Abmahnung in einem kurzen Zeitraum kommt oder wenn der Betroffene sich erfolgreich gegen die überwiegende Zahl der Abmahnung gerichtlich zu Wehr setzen konnte. Solange es tatsächliche Anlässe für die Abmahnungen gibt, werden diese unabhängig von ihrer Anzahl und ihrer Rechtmäßigkeit von der Rechtsprechung nicht als Mobbing bewertet.

 

b) Mobbing durch Missbrauch des Weisungsrechts

Auch hierbei kommt es wieder darauf an, ob es für die Anordnung einen sachlichen Grund gab oder ob das Weisungsrecht allein dazu benutzt wurde, um den Arbeitnehmer zu schikanieren.

Als Mobbing wird von der Rechtsprechung der Fall gewertet, dass einem Arbeitnehmer sämtlich Aufgaben entzogen werden, obwohl der Arbeitsbedarf weiter besteht und die Arbeit des Betroffenen nunmehr von den Kollegen übernommen wird. Ebenfalls liegt Mobbing vor, wenn einem Arbeitnehmer ein Arbeitsplatz zugewiesen wird, bei dem er von seinen vorherigen Kollegen komplett abgeschottet ist. In diesem Fall liegt zwar eigentlich eine ordnungsgemäße Beschäftigung vor, allerdings wird durch die absichtlich herbeigeführte Ausgrenzung die Arbeitsanweisung zu Mobbing.

1.2 Wie häufig kommt Mobbing am Arbeitsplatz vor?

Wenn Sie von Mobbing betroffen sind, stehen Sie damit nicht allein. Mobbing ist ein Massenphänomen. Es gibt zu diesem Thema innerhalb der letzten 20 Jahre zwar nur wenige große Untersuchungen, aber deren Ergebnisse sind erschreckend.

 

Bei der Untersuchung im deutschen Mobbing-Report gaben 5,5 % der Befragten an, im Jahr der Umfrage Mobbing erlebt zu haben (Meschkutat, Stackelbeck und Langenhoff, S. 23). Dieser Wert hat sich laut einer europäischen Studie kaum verändert. Dort lag der Anteil derer, die im Jahr der Erhebung Opfer von Mobbing wurden bei 5,0 % (Eurofund 2017, S. 68, 138).

 

Rechnet man diese Werte auf die derzeitige Zahl der Beschäftigten um, so kann man bei vorsichtiger Schätzung davon ausgehen, dass in Deutschland jedes Jahr rund 1 bis 2 Millionen Beschäftigte Mobbing ausgesetzt sind.

1.3 Wie genau läuft Mobbing ab?

Mobbing ist ein langwieriger Prozess, der sich im Durchschnitt über einen Zeitraum von ca. 16 Monaten erstreckt. Die meisten Mobbingverläufe folgen dabei folgendem Muster:

 

Stufe 1: Der Beginn

Am Anfang steht immer ein auslösendes Ereignis, auf das die später vom Mobbing Betroffenen nur in den allerwenigsten Fällen Einfluss haben (siehe Kapitel 1.5 Gründe für Mobbing).

 

In dieser Stufe der Ereignisse gibt es als Akteure nur die mobbende Person und die betroffene Person. Die Ereignisse sind immer noch in einem überschaubaren Rahmen, so dass sie noch als Missverständnisse oder zufällige Ereignisse abgetan werden können.

 

Stufe 2: Die Eskalation

Sofern sich die betroffene Person bis dahin nicht gewehrt haben, so sieht die mobbende Person in ihr das perfekte Opfer. Die Mobbinghandlungen nehmen zu und können von den Betroffenen kaum mehr ignoriert werden kann. Aus der Konstellation mobbende Person – betroffene Person wird eine gruppendynamische Konstellation, welche nach und nach die ganze Abteilung betrifft. Es finden sich weitere Personen, die sich am Mobbing beteiligen. Wenn die betroffene Person Glück hat schlagen sich einige Personen auch auf ihre Seite.

 

Aufgrund der Belastung durch das Mobbing setzen bei den Betroffenen erste Krankheiten ein. Sie versuchen immer wieder der Situation dadurch zu entfliehen, dass sie sich krankschreiben lassen. Das Mobbing erhält Einzug in das Privatleben der Betroffenen, da es die Betroffenen auch nach der Arbeit nicht mehr loslässt.

 

Stufe 3: Verhärten der Situation

Die Mobbinghandlungen dauern auf hohem Niveau an. Die Fronten sind völlig verhärtet und klar abgegrenzt. Jeder Mitarbeiter der Abteilung lässt sich einer der folgenden Kategorien zuordnen:

 

Die ursprünglich mobbende Person und weitere Personen, die sich aktiv am Mobbing beteiligen

Personen, die auf der Seite der mobbenden Person stehen, aber selbst nicht aktiv in das Geschehen eingreifen

Neutrale Personen

Personen, die auf der Seite der betroffenen Person stehen, aber selbst nicht aktiv in das Geschehen eingreifen

Die betroffene Person und ihre aktiven Unterstützer

 

Auf dieser Stufe verstärken sich die Erkrankungen der Betroffenen und es treten häufig auch Probleme im privaten Umfeld auf, da das Mobbing zum alles beherrschenden Thema wird. Dies hat spätestens jetzt auch Auswirkungen auf die Arbeitsleistung.

 

Stufe 4: Das Ende

Nach über einem Jahr sind die gemobbten Personen mit ihren Kräften am Ende. Dies ist die Stufe, in der die schwerwiegensten Krankheiten auftreten. Diese Krankheiten sind meistens so langwierig, dass der Zeitraum für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall überschritten wird und die Betroffenen auf das geringere Krankengeld (in der Regel 70 Prozent des Bruttolohns) angewiesen sind. Diese Verschlechterung der finanziellen Situation erhöht den Stress auf Seiten der Betroffenen noch weiter.

 

Die Betroffenen willigen in ihre Versetzung ein oder unterschreiben einen Aufhebungsvertrag (wozu sie meist auch noch mit besonderem Druck genötigt werden). Alternativ kündigen Betroffene aufgrund der Ausweglosigkeit der Lage selbst. Ein großer Teil aller Mobbingfälle endet mit der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses.

1.4 Welche Auswirkungen hat Mobbing?

Die Auswirkungen von Mobbing betreffen sowohl die Gesundheit als auch das persönliche Umfeld und die berufliche Tätigkeit. Kurz gesagt: Mobbing kann das komplette Leben der Betroffenen zerstören.

 

a) Auswirkungen auf die Gesundheit

Mobbing führt zu Stress, welcher mehr und mehr zu Dauerstress wird. Dies verschlechtert sowohl das körperliche als auch das seelische Wohlbefinden. Der Hauptgrund dafür ist, dass der menschliche Körper für eine Stresssituation wie beim Mobbing einfach nicht gebaut ist. Der menschliche Körper kann ganz wunderbar auf kurzzeitigen Stress reagieren, aber nur ganz schlecht auf langfristigen. Bei dauerhafter Anspannung zerstört sich unser Körper durch das ständige Ausschütten von Stresshormonen praktisch selbst. Hinzu kommt, dass bei Stress die Selbstheilungskräfte unseres Körpers unterdrückt werden, da alles im Körper nur noch auf das kurzfristige Überleben und nicht mehr auf die langfristige Gesundheit ausgerichtet wird.

 

Von Mobbing betroffene Personen leiden in der Anfangszeit vor allem unter

 

Angespanntheit

Nervosität

Übelkeit

Kopfschmerzen

Schlafstörungen

Alpträumen

 

Bei fortdauerndem Mobbing kommt es zu erheblich schwereren Auswirkungen:

 

Chronischen Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Chronischen Magen-Darm-Erkrankungen

Erschöpfungszuständen

Depressionen

Angststörungen

Posttraumatischen Belastungsstörungen

Selbstmordversuche

 

Derartige gesundheitliche Probleme sind bei Mobbing alles andere als selten. Im Mobbing-Report stellte man fest, dass

 

30 % der Gemobbten kurzfristig erkrankten,

weitere 30 % langfristig erkrankten,

fast 20 % eine Kur antreten mussten,

sich über 15 % in stationäre Behandlung begaben.

 

b) Auswirkungen auf das persönliche Umfeld

Die Auswirkungen von Mobbing beschränken sich aber nicht auf die Gesundheit der Betroffenen. Mobbing kann zudem Partnerschaften, Familien und die Beziehungen zu Freunden zerstören. Dies geschieht zum einen dadurch, dass die Mobber direkt auf die Personen im Umfeld der Betroffenen einwirken (z. B. durch Telefonterror zu Hause oder durch das Verbreiten von Gerüchten) und zum anderen, dass die unter der belastenden Situation zusammenbrechenden Mobbingbetroffenen schlicht nicht mehr imstande sind eine Beziehung zu führen.

 

c) Auswirkungen auf die berufliche Tätigkeit

Nicht zu vergessen sind zudem die beruflichen Auswirkungen von Mobbing. Bei rund 80 Prozent der von Mobbing betroffenen Personen hat das Mobbing negative Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis. Dabei  wurden im Mobbing-Report folgende Auswirkungen genannt (Mehrfachnennungen möglich):

 

Über 20 % kündigten

Über 30 % stimmten einer Versetzung zu

Knapp 15 % wurde gekündigt

Ca. 25 % wurde einmal oder mehrmals abgemahnt

Mehr als 20 % wurde mit einer Kündigung gedroht

Über 8 % wurden zwangsversetzt

Über 15 % verloren den Arbeitsplatz durch einen Aufhebungsvertrag

 

d) Die Abwärtsspirale

Besonders gefährlich ist die für Mobbing typische Abwärtsspirale, die die Betroffenen in die Tiefe reißt. Diese startet ab Stufe 2, sofern die Betroffenen nicht aktiv gegensteuern. Ab diesem Zeitpunkt werden die Betroffenen umso schwächer, je stärker ihre Gegner werden und umgekehrt die Gegner umso stärker, je schwächer die Betroffenen werden.

 

Dies hat folgende Gründe:

 

Die Zahl der mobbenden Personen nimmt ab Stufe 2 zu

Gruppendynamische Prozesse in der Gruppe der mobbenden Personen führen zu einer Verschlimmerung der Situation

Die mobbenden Personen lernen aus den Reaktionen der Betroffenen und perfektionieren ihre Strategie

Die Betroffenen haben stetig stärker werdende gesundheitliche Probleme

Die Betroffenen fühlen sich immer öfter zu schwach, um in ihrer Freizeit ihr Wohlbefinden zu fördern

Sobald die Arbeitsleistung der Betroffenen nachlässt, wird dies häufig durch den Arbeitgeber mit Abmahnungen sanktioniert

Die Auswirkungen des Mobbings beeinträchtigen zunehmend das Familienleben der Betroffenen sowie ihre Kontakte zu Freunden

 

Diese Abwärtsspirale führt zu den oben genannten besonders schwerwiegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen und lässt die Situation für die Betroffenen ausweglos erscheinen.

1.5 Gründe für Mobbing

Den genauen Grund für Mobbing zu erkennen ist unglaublich schwierig. Während es bei „normalen“ Konflikten immer einen bestimmten Auslöser gibt (z. B. unterschiedliche Ansichten oder ein verursachter Schaden), ist die Suche nach der Ursache bei Mobbing erheblich kniffliger.

 

Dies liegt vor allem daran, dass sämtliche von der mobbenden Person vorgebrachte Kritik am Betroffenen immer nur „Scheinkritik“ ist, die allein dazu dient, um das eigene Verhalten gegenüber Vorgesetzen und Kollegen zu rechtfertigen. Selbst wenn die Betroffenen sich die Kritik zu Herzen nehmen und ihr eigenes Verhalten dementsprechend ändern, hört das Mobbing nicht auf. Viele Betroffene sind völlig verzweifelt, weil sie einfach nur den wahren Grund für die Schikanen erkennen möchten, um endlich zu wissen was sie tun müssen, damit das Mobbing aufhört. Diese Ohnmacht und Hilflosigkeit macht auf Seiten der Betroffenen einen großen Teil des negativen psychischen Drucks aus, den das Mobbing entfaltet.

 

Die möglichen Gründe für Mobbing sind vielfältig. Teilweise sind es es bestimmte Ereignisse, die zu Mobbing führen, z. B. ein über lange Zeit schwelender ungeklärter Konflikt oder eine Nicht-Beförderung. Andererseits kann auch die pure soziale Unfähigkeit der mobbenden Person zu Mobbing führen. In diesen Fällen entgeht der Mobber dem Offenkundigwerden seiner Unfähigkeit dadurch, dass die Person, die seine Unfähigkeit sichtbar  macht, weggemobbt wird.

 

Zumeist hat Mobbing einen der folgenden Gründe:

 

Stress durch Arbeitsüberlastung oder Umstrukturierung

Kompetenz wird durch Kritik in Frage gestellt

Unsicherheit bezüglich des eigenen Arbeitsplatzes

Konkurrenzsituation um eine Beförderung oder einen besseren Arbeitsplatz

Verdeckung der schlechten eigenen Arbeitsleistung

Abschieben der Verantwortung für einen Misserfolg

Vorurteile (z. B. wegen Nationalität, Geschlecht oder Lebensstil)

Unfähigkeit zur Konfliktlösung

Verdeckung von Straftaten oder unlauteren Handlungen

Möglichkeit, sich gegenüber Kollegen zu profilieren

Probleme im privaten Bereich

 

Zu wissen, worin der Grund für das Mobbing besteht, führt nicht automatisch zur Lösung der Situation (die Betroffenen können ja z. B. nur schlecht Einfluss auf die familiäre Situation der Mobber nehmen). Das Erkennen des Grundes ist aber ein wichtiger Schritt für die Betroffenen, weil es ihnen eine Erklärung für die Situation und auch Handlungsansätze bietet.

2. Kapitel: Wie Sie Mobbing beenden können

2.1 Die Mobbing-Waage

Mobbing hört nur dann auf, wenn Sie den oder die Mobber dazu zwingen, mit dem Mobbing aufzuhören. Wie Sie dies schaffen können, sehen Sie an der folgenden „Mobbing-Waage“. Die grün geschriebenen Aspekte sind vorteilhaft für Sie, die roten für den oder die Mobber. Ziel ist es, die grünen Aspekte so zu stärken, dass sie erheblich mehr Gewicht auf die Waage bringen als die roten. Wenn Ihnen dies gelingt wird das Mobbing aufhören.

Auch wenn sich viele Betroffene dies wünschen: Es gibt keine einzelne Handlung, durch die das Mobbing über Nacht beendet werden kann. Der Kampf gegen das Mobbing ist immer ein Weg - ein stetiges Verändern der Lage zugunsten der Betroffenen, bis die Waage zu ihren Gunsten ausschlägt.

2.2 Die zwei Voraussetzungen für den Erfolg

Um erfolgreich gegen Mobbing vorgehen zu können, müssen grundsätzlich zwei Voraussetzungen auf Seiten der Betroffenen gegeben sein:

 

1. Handlungs- und Widerstandsfähigkeit

2. Die richtigen Handlungsoptionen

 

Keine dieser beiden Voraussetzungen kann ohne die andere bestehen.

Wer psychisch so angeschlagen ist, dass er nicht mehr ausreichend Energie für die richtigen Handlungen hat, ist genauso erfolglos, wie derjenige, der voller Energie die falschen Maßnahmen ergreift.

3. Kapitel: Der Weg zu Handlungs- und Widerstandsfähigkeit

Die Schritte, um zu voller Handlungs- und Widerstandsfähigkeit zu gelangen, sind nicht einfach. Es kann gut sein, dass Sie Ihnen nicht direkt gelingen werden. Diese Schritte erfordern bei vielen Betroffenen eine komplett andere Sichtweise als die, welche sie bis jetzt gewohnt waren. Verstehen Sie diese Schritte als Übung und nicht als ein Ziel, welches Sie sofort erreichen müssen.

3.1 Alten Ballast abwerfen - das eigenen Energielevel erhöhen

Der erste Schritt zur Handlungsfähigkeit besteht darin, all das abzuschütteln, was Sie im jetzigen Moment belastet. Nur so können Sie mit frischer Energie gegen das Mobbing vorgehen.

Tun Sie dies nicht, so haben Sie bildlich gesprochen die ganze Zeit einen emotionalen Klotz am Bein, der Sie daran hindert, gegen das Mobbing und seine Auswirkungen vorzugehen. Und dieser Klotz wird mit jedem neuen negativen Mobbingerlebnis immer größer.

 

Es gibt drei Schritte, mit deren Hilfe Sie sich von dem alten Ballast befreien können:

 

1. Rückblick auf das Erlebte

Es ist wichtig, dass Sie die Mobbingsituationen nicht verdrängen, sondern verarbeiten. Verdrängen führt nur zu einer kurzfristigen Erleichterung, aber die negative Energie der verdrängten Erlebnisse wird immer wieder nach oben kommen. Nehmen Sie sich Zeit, auf die alle Situationen in Ruhe zurückzublicken. Lassen Sie dabei auch ihre damals erlebten und zurückgehaltenen Emotionen hochkommen. Diese Emotionen sind ein Mittel für Ihren Körper, das Erlebte zu verarbeiten.

 

2. Vergeben

Der zweite Schritt besteht darin, dass Sie den Personen, die Sie schikaniert haben, ihre Taten vergeben. Ich höre an dieser Stelle Ihre innere Stimme rufen: "Denen vergeben? Niemals! Die sind schließlich schuld daran, dass es mir so schlecht geht."

 

So sehr ich dies nachvollziehen kann, so wichtig ist dieser Schritt. Das Vergeben dient nicht den Mobbern – diese bekommen ja auch gar nicht mit, dass Sie ihnen vergeben – sondern ganz allein Ihnen selbst. Durch das Vergeben der Taten befreien Sie Ihre Seele von der ganzen aufgestauten Wut auf diese Personen. Diese Wut zieht aus Ihrem Körper riesige Mengen an Energie ab. Durch die Vergebung geben Sie Ihrem Körper diese Energie wieder zurück.

 

3. Negative Verbindungen kappen

Denken Sie darüber nach, welche Beziehungen zu Personen ihr Energielevel in den letzten Monaten runtergezogen haben. Nach welchen Treffen haben Sie sich danach schlecht oder energielos gefühlt? In den allermeisten Fällen waren dies Kontakte zu Personen, die den ganzen Tag über Gott und die Welt jammern. Durch dieses Jammern entziehen diese Personen nicht nur sich selbst Energie, sondern auch den Menschen, mit denen sie in Kontakt treten.

 

Wenn Ihnen solche Personen einfallen, kappen Sie die Verbindungen oder reduzieren Sie diese zumindest auf ein Minimum. Sie brauchen sämtliche verfügbare Energie selbst, um gegen das Mobbing anzukämpfen. Denken Sie daran: Dies ist keine Entscheidung gegen die andere Person, sondern eine Entscheidung für sich selbst!

3.2 Raus aus der Opferrolle - Verantwortung übernehmen

Den Satz „Du musst raus aus der Opferrolle“ hört haben die meisten Betroffenen schon unheimlich oft gehört. Allerdings wissen erfahrungsgemäß die allerwenigsten, was damit wirklich gemeint ist. Meistens ist es eine Aufforderung an die Betroffenen, sich zu wehren und selbst aktiv zu werden. Dies beschreibt allerdings nur das Ziel und nicht die Schritte, welche man unternehmen muss, um überhaupt ins Handeln zu kommen.

 

Der erste Schritt liegt darin, sich bewusst zu machen, was es überhaupt bedeutet, in der „Opferrolle“ zu sein. Und was ist dann das Gegenteil davon, das man idealerweise erreichen will?

 

In der „Opferrolle“ zu sein bedeutet, dass man der Macht einer anderen Person hilflos ausgeliefert ist. Es ist also eine Lage, in der die Betroffenen selbst ohnmächtig sind, die Situation zu verändern. Dagegen hat die andere Person die vollständige Macht, die Situation nach ihrem Belieben zu verändern, ohne dass der Betroffene darauf auch nur irgendeinen Einfluss hätte.

 

Wie Sie sehen, geht es bei der „Opferrolle“ also um die Verteilung von Macht und Ohnmacht. Die „Opferrolle“ steht für den Zustand der Ohnmacht. Das für die von Mobbing Betroffenen erstrebenswerte Ziel ist das genaue Gegenteil - also Macht. Dabei geht es nicht um Macht im Sinne von hierarchischen Strukturen. Es geht dabei um gefühlte Macht. Betroffene in der „Operrolle“ fühlen sich ohnmächtig und denken, dass sie ohnmächtig sind. Mobber dagegen fühlen sich mächtig und denken, dass allein sie die Macht haben. Diese gefühlten Machtstrukturen zu verändern ist zumeist nicht leicht. Denn der Zustand der Ohnmacht hat sich bei den meisten Betroffenen stark im Bewusstsein verankert.

 

Was aber hilft ist ein mentaler Trick: Übernehmen Sie die Verantwortung für das, was passiert!

 

Das funktioniert deshalb, weil wir Menschen automatisch demjenigen, der die Verantwortung für etwas hat, auch die Macht zuschreiben, die Situation zu verändern. Dieses Übernehmen der Verantwortung wird Ihre Wahrnehmung der Situation um 180 Grad drehen: Plötzlich erleiden Sie die Situation nicht mehr, sondern werden zu ihrem Gestalter.

3.3 Warum Wille allein nicht ausreicht - Glaubenssätze ändern

Frau Stenzel wird von einigen Kollegen jeden Morgen im Büro mit gehässigen Sprüchen empfangen. Sie entschließt sich, in Zukunft die passende schlagfertige Antwort parat zu haben. Da sie daran nicht sehr gut ist, übt sie mit einer Freundin, bis sie das Gefühl hat, es zu schaffen.

 

Sie kommt am nächsten Morgen ins Büro. Einer der betreffenden Kollegen wirft ihr entgegen: „Ihre Bluse war sicherlich mal in den 80ern modern. Hätte nicht gedacht, dass sich noch jemand mit so einem Fetzen in die Öffentlichkeit traut.“ Frau Stenzel will etwas über das nicht wirklich schicke Outfit des Kollegen entgegnen, doch ihr Kopf ist völlig blockiert. Sie bekommt kein Wort heraus. Sie geht verzweifelt zu ihrem Arbeitsplatz und fragt sich, warum sie nichts gesagt hat, obwohl sie es sich doch fest vorgenommen hatte. Wie kann das sein?

 

Der Grund liegt darin, dass Wille allein einfach nicht ausreicht.

 

Unsere bewussten Gedanken machen nur 5 % unserer Gehirntätigkeit aus. Das bedeutet 95 % läuft im Hintergrund unbewusst ab, also ohne dass wir es wahrnehmen können. Es ist wie ein Autopilot, der im Hintergrund läuft. Dieser Autopilot ist für uns Menschen überlebenswichtig, da er die Körperfunktionen regelt. Wir könnten uns ja mit nichts anderem mehr beschäftigen, wenn wir zum Beispiel permanent darauf achten müssten, dass wir rechtzeitig ein- und wieder ausatmen. Neben den Körperfunktionen werden vom Unterbewusstsein aber auch viele andere Entscheidungen getroffen. Und da wird es für uns interessant.

 

Die Entscheidungsmuster in unserem Unterbewusstsein nennt man Glaubenssätze. Sie dienen dazu Energie zu sparen. Denn bei jeder unbewussten Entscheidung verbraucht das Gehirn weniger Energie, als beim bewussten Nachdenken und entscheiden. Daher sind Glaubenssätze eigentlich eine nützliche Sache, die die Überlebenschancen der Menschen in früheren Zeiten erhöht haben, als es nicht klar war, ob sie am nächsten Tag ausreichend Nahrung finden würden.

 

Diese Glaubenssätze sind Regeln und Wertungen, die wir im Laufe unseres Lebens gehört oder gesehen und die wir geglaubt haben. Sie stammen zum Beispiel von unseren Eltern, von Freunden oder aus den Medien. Wenn Eltern ihrem Kind sagen, dass es völlig unbegabt zum Singen sei, so wird es dies glauben und in Zukunft einen großen Bogen um alles machen, was mit Singen zu tun hat. So sammeln alle Menschen über die Jahre ihres Lebens hinweg eine riesige Menge an Glaubenssätzen an, nach denen sie ihr eigenes Leben ausrichten. Das Problem ist, dass wir dabei auch eine große Menge an Glaubenssätzen mitschleppen, die nicht gut für uns sind, weil sie uns daran hindern, das zu tun, was wir jetzt tun wollen. Ein vor Jahrzehnten aufgenommener Satz hat die Macht, uns heute von einer Handlung abzuhalten, obwohl sich die Umstände, für die dieser Satz einmal galt, komplett geändert haben.

 

Im Falle von Frau Stenzel kann es sein, dass sie in ihrer Jugend von Freunden einmal zu hören bekommen hat, sie solle nicht so vorlaut sein. Oder aber ihre Eltern haben ihr gesagt, dass man negative Situationen alleine niemals ändern könne und es deshalb auch nicht versuchen solle. Sobald Sie entgegen dieser Glaubenssätze handeln will, gehen im Unterbewusstsein die Alarmglocken an und es wird der Glaubenssatz aktiviert. Es ist schlicht nicht möglich, entgegen dieser Glaubenssätze zu handeln. Daher nutzt es auch nicht, es immer weiter und mit noch mehr Wille zu versuchen. Das führt im Gegenteil eher dazu, dass sich die Glaubenssätze durch ihre regelmäßige Durchführung weiter verstärken.

 

Aus diesem Grund ist es wichtig, schon vorher herauszufinden, ob es einen Glaubenssatz gibt, der der Handlung entgegensteht und diesen dann zu ändern.

3.4 Wie uns die eigenen Bewertungen behindern

Der von Mobbing betroffene Herr Arnstedt hat es bis hierhin geschafft, den alten negativen Ballast abzuschütteln. Er ist bereit, Verantwortung zu übernehmen und ins Handeln zu kommen. Er hat es auch geschafft, die alten Denkweisen zu ändern, die ihn bei bestimmten Handlungen immer eingeschränkt haben. Er ist voller Energie und bereit, dem Mobbing aktiv entgegenzutreten. Man könnte sagen: Ideale Voraussetzungen.

Die Maßnahme, die er sich für den heutigen Tag vorgenommen hat, ist einen Kollegen auf seine Seite zu bringen.

 

Er trifft den Kollegen zu Beginn der Mittagspause und beginnt eine Unterhaltung. Das Gespräch verläuft ganz entspannt entsprechend den Vorstellungen von Herrn Arnstedt. Doch kurz nachdem er die Schikanen der Mobber angesprochen hat, unterbricht ihn der Kollege und beendet das Gespräch mit der Entschuldigung, dass er gerade dringend mit seiner Frau telefonieren müsse

 

Jetzt beginnen in Herrn Arnstedts Kopf die Gedanken zu kreisen:

  • Das war doch bestimmt nur eine dumme Ausrede.
  • Dem ist wahrscheinlich völlig egal, wie ich mich fühle.
  • Vielleicht steckt der schon längst mit den Mobbern unter einer Decke
  • Wahrscheinlich sind schon viel mehr Kollegen gegen mich, als ich die ganze Zeit gedacht habe.
  • Wenn sich hier eh alle gegen mich verschworen haben, kann ich auch gleich kündigen.

Herr Arnstedts Energielevel geht geradewegs in den Keller und er beschließt, auch keinen weiteren Gesprächsversuch zu unternehmen. Er hat ja gerade gesehen, dass das nichts bringt.

 

Was zeigt diese Geschichte?

 

Unsere Bewertungen bestimmen über unsere Wahrnehmung der Welt. Oder anders formuliert: Unsere eigenen Bewertungen hindern uns daran, die Welt so wahrzunehmen wie sie eigentlich ist!

 

Wirklich geschehen ist nur Folgendes: Herr Arnstedt hat ein Gespräch begonnen. Kurz nachdem er auf das Mobbing zu sprechen kam, hat der Kollege hat im Gespräch gesagt, er müsse dringend mit seiner Frau telefonieren. Daraufhin hat er das Gespräch beendet. Hat Herr Arnstedt Informationen, die darauf schließen lassen, dass der Kollege das Gespräch unterbricht, weil er mit dem Mobbing nichts zu tun haben will? Nein! Alle auf den Gesprächsabbruch folgenden Gedanken entspringen allein seiner Bewertung der Situation und nicht dem, was tatsächlich passiert ist.

 

Bewertungen entstehen bei uns Menschen meistens unbewusst. Dies liegt daran, dass wir unser ganzes Leben ständig bewertet wurden und selber andere bewertet haben. Als Kind wurden wir von den Eltern bewertet. Danach in der Schule. Dann in der Berufsausbildung. Über social media bekamen wir gezeigt, was angesagt ist und was nicht. Alles Bewertung über Bewertungen. Es ist in unserer Gesellschaft komplett üblich, an alles Erlebte eine Bewertung anzuhängen.

 

Ob wir ein Geschehen positiv oder negativ bewerten hängt vor allem davon ab, wie wir es uns vorher vorgestellt haben. Die Unterbrechung des Gesprächs passt nicht in die Vorstellung von Herrn A über den idealen Ablauf des Gesprächs und schon kommen die negativen Bewertungen hoch. Was diese Sache noch schlimmer macht, ist dass unser Gehirn automatisch versucht, „Beweise“ für unsere Bewertungen zu finden. Es versucht also unsere Bewertung mit der Realität in Einklang zu bringen. Dadurch kommt es bei Herr Arnstedt zu einem Gedanken wie „Der steckt bestimmt eh schon mit den Mobbern unter einer Decke“.

3.5 Den mentalen Giftmüll draußen lassen

Frage 1

Sie gehen an einem kühlen und bewölkten Herbsttag im Park spazieren. Der Wetterbericht hat Schauer angekündigt und daher haben Sie ihren Regenschirm dabei. Sie sind schon eine Weile unterwegs, als die ersten Tropfen vom Himmel fallen. Was tun Sie?

 

Frage 2

Sie sind bei Ihrer Arbeit, als Ihr Vorgesetzter vorbeikommt. Diesem können Sie ansehen, dass sein Tag nicht so gelaufen ist, wie er sich das vorgestellt hat. Um seinen Frust darüber abzulassen, schnauzt Sie Ihr Vorgesetzter wegen Ihres angeblich viel zu niedrigen Arbeitstempos an. Was tun Sie?

 

Frage 3:

Stellen Sie sich vor, Ihr Körper wäre eine Burg. Außen um die Burg herum verläuft ein großer, unüberwindbarer Wassergraben. Der einzige Weg in die Burg hinein besteht aus einer Hebebrücke. Ist die Hebebrücke oben, so kommt niemand in die Burg. Ist die Hebebrücke unten, so ist der Weg in die Burg frei.

Der Bedienmechanismus befindet sich in einem Wachturm neben der Brücke. Dort sitzt eine Person, die darüber entscheidet, ob die Hebebrücke oben bleibt oder heruntergelassen wird. Und diese Person sind Sie.

Nun sehen Sie einen Mann mit einem Wagen voller Fässer auf die Burg zukommen. Sie rufen ihm über den Burggraben hinweg zu: „Was haben Sie geladen?“ Der Mann ruft zurück: „Giftmüll“.

Was tun Sie? Lassen Sie die Zugbrücke oben oder lassen Sie den Mann in die Burg hinein?

 

Bei Frage 1 ist die Antwort offensichtlich: Sie öffnen den Regenschirm und sorgen damit dafür, dass Sie nicht nass werden. Würden Sie dies nicht tun, so wären Sie in kurzer Zeit völlig durchnässt und am nächsten Tag wahrscheinlich erkältet. Warum sollten Sie also etwas anderes tun als den Schirm aufmachen?

 

Wie sieht es mit Frage 2 aus? Dort ist die Antwort nicht so offensichtlich.

 

Bei Frage 3 werden Sie wiederum nicht lange für die richtige Antwort brauchen. Sie lassen die Brücke natürlich oben, denn wer will schon Fässer mit Giftmüll hereinlassen. Aber was ist das Besondere an Frage 3? Es ist genau dieselbe Situation wie in Frage 2, nur in einer anderen Beschreibung!

 

Die Fässer mit dem Giftmüll, welche der Herr mit dem Wagen in Frage 3 in Ihrem Körper abladen möchte sind nichts anderes als die abfälligen Worte Ihres Vorgesetzten in Frage 2. Diese Worte sind nichts anderes als mentales Gift in Form von angestautem Frust und der Wut Ihres Vorgesetzten über all die schiefgelaufenen Dinge des Tages. Und diesen Frust und diese Wut will er in Fässer packen und bei Ihnen abladen. Sie sollen sein Giftmülllager sein. Wenn Sie es aufnehmen, vergiften Sie sich selbst und es geht Ihnen schlecht. Nehmen Sie es nicht an, so bleibt das Gift bei der Person, von der es kam und Sie bleiben gesund.

 

Warum aber fällt den meisten Menschen dies bei Frage 2 nicht direkt ein?

 

Dies liegt daran, dass wir Menschen alle gelernt haben, uns gegen äußere Einflüsse wie Regen oder Kälte zu schützen, aber nicht, uns gegen Worte zu schützen. Wir alle haben uns bestimmt schon hunderte Male bei kaltem Wetter warm angezogen oder bei Regen den Regenschirm aufgemacht, aber nur die wenigsten haben sich jemals aktiv dafür entschieden, Worte nicht in sich hineinzulassen. Und dass, obwohl Worte für unsere Gesundheit ebenso schlimme Auswirkungen haben können wie wie Regen oder Kälte.

3.6 Körperliche Gesundheit

Die körperlichen Auswirkungen von Mobbing sind fast alle auf die psychische Belastung zurückzuführen und werden verschwinden, sobald ihre Psyche gesundet. Trotzdem sollten Sie darauf achten, Ihren Körper nicht noch mehr zu belasten, als er es eh schon ist. Achten Sie daher auf gesunde Ernährung, ausreichend Zeit zum Schlafen und viel Bewegung. Gerade letzteres ist auch gut geeignet, beim Stressabbau zu helfen.

 

Es ist völlig egal, welche Art von Bewegung Sie Ihrem Körper gönnen. Wichtig ist: Suchen Sie sich einen Sport oder eine Bewegung ohne Leistungsdruck oder ehrgeizige Ziele! Es darf also niemals um die eigene Leistung, sondern immer nur um die Freude an der Bewegung gehen. Ansonsten haben Sie statt der gewünschten Entlastung noch eine Extrabelastung, die die Lage nur schlimmer macht.

 

Besonders gesundheitsfördernd sind Sportarten, die mit anderen Personen zusammen ausgeübt werden, also zum Beispiel Teamsportarten oder Wandern in Gruppen. Dabei sollten Sie natürlich darauf achten, dass Sie mit diesen Personen gut klarkommen. Ebenfalls gut ist Bewegung innerhalb der Natur, wie z. B. beim Surfen, Joggen oder Fahrradfahren.

4. Kapitel: Die richtigen Handlungsoptionen

Es gibt für Betroffene eine ganze Reihe Handlungsoptionen, die in Betracht kommen können. Welche davon Erfolg versprechen ist immer eine Frage des Einzelfalls. Es gibt keine zwei Mobbingfälle, die genau gleich sind. Das liegt daran, dass zum einen sehr viele Personen involviert sind und zum anderen keine zwei Personen immer gleich reagieren. Es gibt auch keine bestimmte Reihenfolge, in der die Handlungsoptionen angewendet werden sollten. Ebenso wie die Auswahl der Optionen ist auch die Reihenfolge der Durchführung eine Frage des Einzelfalls. Einzig der erste Punkt in diesem Kapitel sollte immer direkt umgesetzt werden, da ohne ihn viele der Handlungsoptionen wegfallen oder erschwert werden.

 

Wichtiger Hinweis: Es gibt bei fast jeder Handlungsoption Fallstricke, auf die ich Sie in den einzelnen Kapiteln hinweisen werde. Geraten Sie in einen dieser Fallstricke hinein, so verschenken Sie nicht nur eine Handlungsoption, sondern stärken zudem auch noch die Seite der Mobber.

4.1 Die Vorfälle notieren und Beweise sammeln

Für die meisten Handlungsoptionen müssen Sie in der Lage sein, so präzise wie möglich vortragen zu können, wann, wo und wie sich die Vorfälle ereignet haben. Wenn Sie sich die Option offenhalten wollen, Ansprüche über die Gerichte durchzusetzen, sollten Sie zudem auch nach Beweismitteln Ausschau halten.

 

Machen Sie es sich daher zur Gewohnheit, die Vorfälle direkt im Anschluss zu dokumentieren und nach Beweismitteln Ausschau zu halten. Bei jedem Vorfall sollten Sie folgende Punkte notieren:

  • das Datum des Eintrags (dies sollte in der Regel der Tag des Vorfalls sein)
  • Ort und Zeit des Vorfalls
  • der Name der mobbenden Person sowie dessen Funktion im Unternehmen (Letzteres ist deshalb wichtig, weil das Verhalten bestimmter Personen dem Arbeitgeber zugerechnet wird)
  • Die Beschreibung des Vorfalls
  • a) Mobbinghandlung
  • b) Situation im Vorfeld
  • c) Ihre Reaktion auf die Mobbinghandlung
  • d) die Auswirkungen des Vorfalls auf ihr Empfinden bzw. körperliches Wohlbefinden
  •  Beweismittel

Genauso wie die Mobbingvorfälle sollten Sie auch die durch das Mobbing hervorgerufenen Arztbesuche und Krankheiten notieren. Für sämtliche Notizen wird häufig ein sogenanntes Mobbingtagebuch empfohlen. Dies ist nicht zwingend, hat aber den Vorteil, dass Sie alle Vorfälle in einem Buch beisammen haben.

 

Machen Sie die Angaben immer so genau wie möglich und geben Sie alle Umstände des Vorfalls präzise wieder. Notieren Sie Gespräche möglichst im Wortlaut.

 

Ein Beispiel:

 

Dieser Eintrag reicht nicht aus:

„Mein Vorgesetzter hat mich heute vormittag wieder wegen meiner angeblichen Unfähigkeit kritisiert.“

 

Richtig wäre:

„Mein Vorgesetzter Herr Brennert hat mich heute um 10.53 Uhr in meinem Büro aufgesucht. Er warf einen kurzen Blick auf meinen Schreibtisch und sagte: „Sie bekommen Ihre Arbeit ja mal wieder überhaupt nicht auf die Reihe. Aber was soll man von Frauen Ihres Alters auch erwarten.“

 

Seien Sie bei Ihren Eintragungen so sachlich wie möglich. Bei Mobbing kochen oftmals die Emotionen hoch, wodurch Ausdrücke in Ihre Notizen gelangen, die dort nicht hineingehören. Wenn Sie merken, dass Sie direkt nach dem Vorfall emotional nicht in der Lage sind, das Geschehene sachlich aufzuschreiben, ist das nicht schlimm. Es reicht, wenn Sie sich nach den Vorfällen erst einmal einige kurze Notizen zu den wichtigen Punkten machen, damit Sie diese nicht vergessen. Warten Sie eine Weile ab, bis Sie sich wieder beruhigt haben und notieren Sie dann den Vorfall ausführlich.

 

Wie schon beschrieben, sollten Sie bei jedem Vorfall nach Beweismitteln Ausschau halten.

Beweismittel für die Mobbingvorfälle sind zum Beispiel

  • Zeugen
  • Ausgedruckte E-Mails
  • Screenshots bei Cybermobbing
  • Ausgedruckte Dienstpläne (wenn das Mobbing im permanenten Zuweisen nachteiliger Arbeitszeiten besteht)

Es werden viele Fälle auftreten, bei denen es keine Beweismittel geben wird. Lassen Sie sich davon nicht entmutigen. Es geht hier nur um die Beweislast bei Gericht. Ihre Aufzeichnungen der Vorfälle, für die Sie weder Zeugen noch andere Beweise gefunden haben, können trotzdem für die Gespräche mit Vorgesetzen und dem Arbeitgeber von Bedeutung sein.

 

Was Sie niemals tun dürfen, ist Gespräche mit einem Mobiltelefon oder einem sonstigen Gerät aufzuzeichnen, ohne dafür die Genehmigung aller am Gespräch beteiligten Personen zu haben. Zum einen können Sie sich dadurch strafbar machen und zum anderen kann Ihnen deswegen die fristlose Kündigung inklusive Sperrzeit beim ALG 1 drohen.

 

Wenn die Mobbinghandlungen aufgrund einer der in § 1 AGG genannten Gründe (Rasse, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität) geschehen sind, hat man den Vorteil der Beweiserleichterung nach § 22 AGG. In diesem Fall muss man nur Indizien beweisen, die eine Benachteiligung aus den oben genannten Gründen vermuten lassen.

4.2 Gespräch mit der mobbenden Person

Durch das Gespräch mit dem Mobber wird das Mobbing niemals beendet werden. Trotzdem sollten Sie sich überlegen, dieses Gespräch zu führen. Warum das?

Der Grund ist, dass Sie sich damit die Tür zu den nächsten hierarchischen Ebenen öffnen. Wenn Sie dieses Gespräch nicht führen und später Ihren Vorgesetzten um Unterstützung bitten, wird dieser Sie immer fragen, ob Sie denn schon das Gespräch mit dem Kollegen gesucht haben. Viele Vorgesetzte wissen schlicht nicht, dass beim Mobbing ein Gespräch mit dem Mobber nichts bringt und versuchen, dass Problem wie einen normalen Konflikt auf Gesprächsebene zu lösen.

 

Das Gespräch mit dem Mobber nimmt dem Vorgesetzten also die Ausrede "Reden Sie doch erst einmal selbst mit dem Kollegen" und gibt Ihnen wiederum die Chance, den Mobber mit einem Satz wie "ich habe mit ihm geredet, aber er blockt alles nur ab und ist für kein normales Gespräch zugänglich" im schlechten Licht darstehen zu lassen.

 

Das Gespräch mit dem Mobber sollte sorgfältig geplant werden, um diesem keine Informationen zukommen zu lassen, die er gegen Sie verwenden kann. Was Sie in diesem Gespräch niemals tun dürfen, ist dem Mobber mitzuteilen

  • welche Handlungen von ihm sie besonders hart getroffen haben und
  • welche Schritte Sie als nächstes vorhaben.

Wenn der Mobber von Ihnen hört, womit er Sie am meisten getroffen hat, so wird er diese Information dazu nutzen, sein zukünftiges Mobbing damit noch effektiver zu gestalten. Rutscht Ihnen im Gespräch ein Satz heraus wie "Wenn du damit nicht aufhörst, gehe ich zum Chef", so dürfen Sie darauf wetten, dass der Mobber kurz danach selbst beim Chef vorbeischaut und ihm ausführlich darlegt, dass Sie völlig inkompetent, überdreht und nicht kritikfähig sind.

4.3 Unterlassungsansprüche gegen die mobbende Person

Wenn Mobbinghandlungen die Schwelle zu Rechtsverletzungen überschreiten (z. B. durch Beleidigung oder Verleumdung), gibt es die Möglichkeit, direkt gegen die mobbende Person vorzugehen und diese zu zwingen, derartige Aussagen oder Handlungen in Zukunft zu unterlassen. Diese Unterlassungsansprüche können Sie, wenn Sie nicht gleich die Gerichte einschalten wollen, auch mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung durchsetzen.

 

Wesentliche Voraussetzungen für die Unterlassungsansprüche ist zum einen die Beweisbarkeit der Rechtsverletzung und zum anderen das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr. Glücklicherweise gibt es hinsichtlich der Wiederholungsgefahr eine Beweiserleichterung für die Betroffenen. Sofern der Nachweis einer Rechtsverletzung gelingt, wird daraus vermutet, dass sich das rechtswidrige Verhalten der Mobber wiederholen wird. Dies können die Mobber nur dadurch abwenden, dass sie ihrerseits nachweisen, dass aufgrund besonderer Umstände die Gefahr einer Wiederholung ausgeschlossen ist.

 

Leider kann man über einen Unterlassungsanspruch nicht durchsetzen, dass generell alle möglichen Mobbinghandlungen zu unterlassen sind. Dies wäre rechtlich gesehen zu unbestimmt. Aus der Unterlassungserklärung muss sich genau ergeben, welche Handlungen in Zukunft zu unterlassen sind, damit die verpflichteten Personen ihr Verhalten danach ausrichten können.

 

Bei der Entscheidung darüber, ob Unterlassungsansprüche gegen die Mobber durchgesetzt werden sollen, ist ferner zu bedenken, wie dies von den Kollegen und Vorgesetzten aufgenommen wird, also ob diese ihr Verhalten als angemessen oder als völlige Überreaktion bewerten werden.

4.4 Die mobbende Person anzeigen

Es gibt im Strafgesetzbuch im Gegensatz zum Stalking (§ 238 StGB) leider noch keinen Straftatbestand des Mobbings. Trotzdem gibt es eine ganze Reihe von Straftatbeständen, die beim Mobbing in Frage kommen können. Bei den meisten dieser Straftaten muss der Betroffenen innerhalb von 3 Monaten einen Strafantrag stellen, damit die Taten von Polizei und Staatsanwaltschaft verfolgt werden.

 

a) Beleidigung, § 185 StGB

Darunter fallen alle ehrverletzenden Äußerungen wie „Dumme Kuh“, „Idiot“ oder „Blödes Schwein“. Erfasst werden auch indirekte Formulierungen („Normalerweise würde ich Sie jetzt Arschloch nennen“) sowie beleidigende Gesten wie z. B. ein erhobener Mittelfinger. Keine Beleidigungen sind dagegen reine Unhöflichkeiten oder Distanzlosigkeiten.

 

Wenn Sie allerdings auf die Beleidigung direkt mit einer Gegenbeleidigung erwidern, so kann das Gericht eine oder beide Parteien für straffrei erklären, § 199 StGB.

 

b) Üble Nachrede, § 186 StGB

Von der üblen Nachrede erfasst sind ehrverletzende Äußerungen von Tatsachen, die der Täter nicht beweisen kann. Beispiele sind Äußerungen wie „Kollege Heinemann lässt bei Seminaren regelmäßig was mitgehen“ oder „Kollege Heinemann ist schon häufiger durch sexuelle Übergriffe aufgefallen“.

 

c) Verleumdung, § 187 StGB

Die Verleumdung entspricht praktisch der üblen Nachrede, nur weiß der Täter hierbei sicher, dass seine ehrverletzende Tatsachenbehauptung nicht der Wahrheit entspricht. Da der Täter bewusst die Unwahrheit verbreitet, ist auch das Strafmaß höher als bei der üblen Nachrede.

 

d) Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises, § 192 StGB

In diesen Fällen kann der Täter die Wahrheit seiner Tatsachenbehauptung beweisen. Der Täter äußert diese Tatsache aber in einer Art und Weise, dass die betroffene Person herabgesetzt wird. Beispiel: „Kollege XY ist vor ein paar Jahren wegen Diebstahls verurteilt worden. Es ist wohl kein Zufall, das ständig Sachen wegkommen seit er hier ist.“

 

e) Sachbeschädigung, § 303 StGB

Einer der häufigsten Fälle ist das Zerkratzen des PKW der Betroffenen.

 

f) Diebstahl, § 242 StGB

Dies betrifft vor allem Gegenstände, die der Betroffene von zuhause zur Arbeit mitbringt und die von Kollegen entwendet werden.

 

g) Nötigung, § 240 StGB

Diese ist dann gegeben, wenn die Betroffenen durch Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einem bestimmten Verhalten gezwungen werden soll.

Beispiel: Kollegen drohen Frau Schneider damit, bloßstellende Sachen über sie zu veröffentlichen, wenn sie nicht regelmäßig das Mittagessen bezahlt.

 

h) Bedrohung, § 241 StGB

Eine Bedrohung (nicht zu verwechseln mit der Drohung bei der Nötigung) liegt dann vor, wenn den Betroffenen mit der Verübung einer Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert gedroht wird.

 

i) Körperverletzung, § 223 StGB

Eine Körperverletzung liegt immer dann vor, wenn die körperliche Unversehrtheit oder das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt wird.

 

Möglich ist grundsätzlich auch eine Körperverletzung durch eine rein psychisch wirkende Beeinträchtigung, wie sie für Mobbingfälle typisch ist. Allerdings werden solche Fälle ausgeklammert, in denen eine „normale“ Reaktion auf die bedrohliche Lage vorliegt, wie z. B. Angst oder Herzrasen.

 

Beispiele für „nicht unerhebliche Beeinträchtigungen“ sind

  • dauerhafte negativen Veränderung des Schlafverhaltens,
  • lang anhaltende Weinkrämpfen oder Panikattacken sowie
  • massive depressive Verstimmungen mit Selbstmordgedanken.

Die Hürden liegen hier also recht hoch. Das liegt daran, dass der Tatbestand der Körperverletzung ursprünglich für handfeste Übergriffe und nicht für Psychoterror gedacht war.

 

Ob es Sinn macht, eine Tat anzuzeigen bzw. Strafantrag zu stellen, hängt vor allem von der Beweislage ab. Wenn absehbar ist, dass die Straftaten nicht nachgewiesen werden können, weil Sie keine zuverlässigen Zeugen oder andere Beweismittel benennen können, sollten Sie davon absehen. Sonst können Sie sogar Gefahr laufen gekündigt zu werden. Dies ist eine etwas absurde Situation, da ja eigentlich Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln müssen und es nicht die Sache der Betroffenen ist, Beweise heranzuschaffen.

 

Der Grund für die drohende Kündigung liegt darin, dass der betroffene Arbeitnehmer sein Vertrauensverhältnis gegenüber dem Arbeitgeber erheblich stört, wenn er leichtfertig andere Angestellte des Unternehmens einer Straftat bezichtigt. Dabei gehen einige Gerichte davon aus, dass eine leichtfertige Bezichtigung schon dann vorliegt, wenn sich die von den Betroffenen genannten Zeugen später nicht mehr an den Vorfall erinnern können. Je nach Fallgestaltung droht den Betroffenen sogar eine außerordentliche Kündigung mit erheblichen negativen Konsequenzen für ihren weiteren beruflichen Werdegang.

 

Bei der Entscheidung über einen Strafantrag ist zudem die Reaktion der Mobber zu bedenken, wenn sie

von dem Strafantrag erfahren, vom Gericht sanktioniert werden oder nicht vom Gericht sanktioniert werden.

4.5 Vorgesetzte einschalten

Bei fähigen Vorgesetzten, denen das Wohl der Mitarbeiter am Herzen liegt und die wissen, was bei Mobbing zu tun ist, können Sie sich glücklich schätzen und einfach um Hilfe bitten. Derartige Vorgesetzte sind aber leider nicht die Regel. Der Grund dafür ist, dass zum einen in einem Drittel aller Fälle die Vorgesetzten selbst zum Kreis der Mobber gehören und zum anderen viele Führungskräfte weder im Umgang mit Konfliktlösung noch im Umgang mit Mobbing geschult sind. In letzteren Fällen sind wenig hilfreiche Aussagen wie „Die Lage ist für uns alle gerade stressig genug, da werde ich mich nicht auch noch mit solchen Kleinigkeiten abgeben“ oder "Sie können kleine Probleme ruhig einmal alleine lösen" keine Seltenheit.

 

Sofern Sie nicht sicher weiß, dass der Vorgesetzte Ihnen hilfreich zur Seite stehen wird, sollten Sie erst einmal vorsichtig an die Sache herangehen und herauszufinden, ob und wie der Vorgesetzte in ähnlichen Situationen in der Vergangenheit reagiert hat. Mit diesem Wissen gibt es häufig die Möglichkeit, den Vorgesetzten mit gesprächstaktischen Mitteln in die richtige Richtung zu lenken.

 

Wenn sich Ihr Vorgesetzter als völlig inkompetent herausstellen sollte, müssen Sie leider trotzdem ein Gespräch mit ihm führen. Sonst verbauen Sie sich damit wie beim Gespräch mit dem Mobber den Zugriff auf die nächste Hierarchieebene. Sobald Sie sich später an ihren Arbeitgeber wenden, wird dieser sie fragen, ob sie das Problem schon mit ihrem Vorgesetzten besprochen haben. Haben Sie das bis dahin noch nicht getan, ist ihr Arbeitgeber erst einmal fein raus. Er wird Ihnen einfach sagen, dass Sie die Sache doch erstmal mit dem direkten Vorgesetzten besprechen sollten, bevor Sie zu ihm kommen.

4.6 Kollegen als Unterstützer gewinnen

Ihnen wohlgesinnte Kollegen sind bei Mobbing extrem hilfreich:

 

Sie haben jemanden zum Aussprechen, der mit der Situation

am Arbeitsplatz vertraut ist

Sie bekommen über diese Kollegen Informationen, von denen

die mobbenden Personen Sie ausschließen wollen

Sie können Sie bei Gesprächen mit Vorgesetzten

und dem Arbeitgeber unterstützen

Sie können als Zeugen für die Vorfälle dienen

 

Gerade in Abteilungen mit schlechtem Zusammenhalt kann es jedoch schwierig sein, Kollegen zu finden, die einen unterstützen. Umso mehr es darum geht, sich nach außen offen zu positionieren, umso mehr Personen schieben fadenscheinige Gründe vor, um nicht „in die Sache hineingezogen zu werden“.

Hinter der Ablehnung stecken meist folgende Gründe:

 

Persönliche Abneigung gegenüber dem Betroffenen

Angst um den eigenen Arbeitsplatz

Angst davor, selbst Opfer von Mobbing zu werden

Angst vor Sanktionen des Arbeitgebers, wenn dieser sich auf die Seite der mobbenden Person stellt

Angst als „Verräter“ dazustehen

 

Dies ist für die Betroffenen außerordentlich frustrierend, da jede Absage das Gefühl vermittelt, einen einsamen Kampf gegen das Mobbing zu führen. Lassen Sie sich davon nicht runterziehen, es werden ihnen sowieso niemals alle Kollegen in vollem Umfang zur Seite stehen. Freuen Sie sich stattdessen über jede Form der Unterstützung, so klein sie auch sein mag. Es kostet ihre Kollegen nämlich oftmals große Überwindung, Sie bei Ihrem Kampf gegen das Mobbing zu unterstützen.

4.7 Den Arbeitgeber einbeziehen

Ihr Arbeitgeber ist aufgrund seiner Fürsorgepflicht gegenüber den in seinem Unternehmen tätigen Arbeitnehmern verpflichtet, diese vor Mobbing zu schützen.

 

Allerdings hat man als von Mobbing betroffene Person keinen Anspruch auf eine bestimmte Maßnahme des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber darf selbst entscheiden, welche Art von Maßnahme er ergreifen will, um das Mobbing zu beenden. Er muss dabei nur solche Maßnahmen ergreifen, die er als verhältnismäßig ansehen darf und die ihm zumutbar sind.

 

Mögliche Maßnahmen des Arbeitgebers gegen den Mobber können sein

 

Rüge oder Ermahnung

Abmahnung

Versetzung

Kündigung

 

Wie Sie sehen, hat Ihr Arbeitgeber eine ganze Reihe von Mobbing-Abwehrmaßnahmen zur Verfügung, mit denen er Ihnen helfen kann. Sofern Ihr Arbeitgeber am Ende gar nicht oder nur mit völlig untauglichen Mitteln reagiert, besteht die Möglichkeit, ihn gerichtlich zu einem wirkungsvollen Handeln gegen den Mobber zu zwingen.

 

Dabei haben die Betroffenen allerdings keinen Anspruch auf eine bestimmte Maßnahme. Vielmehr verbleibt dem Arbeitgeber ein Ermessensspielraum, mit welcher Maßnahme er das Mobbing stoppen will. Der Arbeitgeber muss dabei nur solche Maßnahmen ergreifen, die er nach den Umständen des Einzelfalles

  • als verhältnismäßig ansehen darf und
  • die ihm zumutbar sind.

Ebenfalls scheiden Ansprüche aus, die vom Arbeitgeber unmöglich umzusetzen sind. Beispiel: Anspruch auf Versetzung auf einen anderen gleichwertigen Arbeitsplatz, wenn es einen solchen im Unternehmen gar nicht gibt. In diesen Fällen ist es dem Arbeitgeber auch nicht zuzumuten, eine solche Stelle neu zu erschaffen.

 

Einen Anspruch auf eine bestimmte Maßnahme hat der betroffene Arbeitnehmer nur dann, wenn die rechtsfehlerfreie Ermessensentscheidung nur zu dem Ergebnis kommen kann, dass der Arbeitgeber eine bestimmte Maßnahme ergreifen muss.

 

Auch beim Hinzuziehen des Arbeitgebers gibt es wieder einige Fallstricke zu beachten.

Arbeitgeber neigen in der frühen Phase des Mobbing dazu, das Problem als Kleinigkeit abzutun. Probleme gibt es auch immer wieder mit Arbeitgebern, die einfach ausschließen, dass es in ihrem Unternehmen so etwas wie Mobbing überhaupt gibt (denn was nicht sein darf, das nicht sein kann).

 

Zudem kann es ab Stufe 2 und spätestens ab Stufe 3, wenn die Fronten verhärtet sind, seitens des Arbeitgebers schnell zu folgenden Überlegungen kommen:

 

a) Maßnahmen gegen den Haupt-Mobber

Wenn der Arbeitgeber den Haupt-Mobber entfernt, sind unter Umständen immer noch diejenigen da, die ab Stufe 2 beim Mobbing mitgemacht haben. Aus Sicht dieser Mittäter ist der/die Betroffene dafür verantwortlich, dass einer aus ihrer Gruppe gehen musste. Daher wird vermutlich seitens dieser Personen versucht werden, das Mobbing weiterzuführen. Zumindest aber ist das Arbeitsklima in der Gruppe weiterhin vergiftet, was sich negativ auf die Arbeitsleistung auswirkt.

 

b) Maßnahmen gegen alle aktiv am Mobbing beteiligten Personen

In diesem Fall entsteht für den Arbeitgeber ein beträchtlicher Aufwand. Er muss gegebenenfalls mehrere Personen gleichwertig ersetzen und im Falle von Kündigungen auch nicht ganz unerhebliche Abfindungen zahlen, damit die Personen nicht gegen die Kündigungen vorgehen.

 

c) Maßnahmen gegen den Betroffenen

Aus Sicht des Arbeitgebers ist das Problem auch dann gelöst, wenn er den/die Betroffene(n) los wird. In diesem Fall ist das Ziel aller Aggressionen verschwunden und damit die Lage beruhigt (zumindest nach den Vorstellungen vieler Arbeitgeber). Zudem ist der/die Betroffene häufig körperlich und psychisch angeschlagen und kann dann leicht mit etwas Nachdruck zum Verlassen des Unternehmens gedrängt werden.

 

Daher ist das Einschalten des Arbeitgebers sorgsam vorzubereiten, um das Risiko zu minimieren, dass hierdurch die Situation der Betroffenen noch verschlimmert wird.

4.8 Den Betriebsrat hinzuziehen

Der Betriebsrat kann auf zwei Weisen helfen: Er kann im konkreten Mobbingfall auf den Arbeitgeber einwirken und er kann allgemein auf den Abschluss einer Anti-Mobbing-Betriebsvereinbarung hinarbeiten.

 

1. Möglichkeiten des Betriebsrat im konkreten Mobbingfall

Der Betriebsrat hat genauso wie der Arbeitgeber die Pflicht, die Betroffenen vor Mobbing zu schützen. Zum einen hat der Betriebsrat darüber zu wachen hat, dass die im Betrieb tätigen Personen nicht diskriminiert und nach Recht und Billigkeit behandelt werden und zum anderen muss der Betriebsrat die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Arbeitnehmer schützen und fördern. Der Betriebsrat muss also eigentlich von selbst aktiv werden, sobald er vom Mobbing Kenntnis erlangt. Da der Betriebsrat natürlich selten alles von selbst mitbekommt, können sich die Betroffenen im Wege einer sogenannten „Beschwerde“ nach § 84 BetrVG selbst an den Betriebsrat wenden.

 

Um den betroffenen Arbeitnehmern zu helfen, kann der Betriebsrat gegenüber dem Arbeitgeber darauf hinwirken, geeignete Maßnahmen gegen das Mobbing zu ergreifen. Sofern der Arbeitgeber untätig bleibt oder der Betriebsrat die Maßnahme des Arbeitgebers für unzureichend hält, so kann er den Fall vor die Einigungsstelle bringen. Diese entscheidet dann, welche Maßnahmen der Arbeitgeber durchführen muss, um auf das Mobbing angemessen zu reagieren.

 

In besonders schwerwiegenden Fällen gehen die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats sogar noch weiter. Wenn durch das Mobbing der Betriebsfrieden ernsthaft gestört wird, kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber sogar die Entlassung oder die Versetzung der mobbenden Person zu verlangen. Wenn der Arbeitgeber sich weigert sollte, so besteht für den Betriebsrat die Möglichkeit, dies gerichtlich durchzusetzen.

 

Ob man den Betriebsrat einschalten sollte, hängt von einer Reihe von Faktoren ab:

  • Wie engagiert ist der Betriebsrat im Kampf gegen Mobbing?
  • Sind den Betriebsratsmitgliedern die typischen Abläufe und die Handlungsoptionen bei Mobbing bekannt?
  • Macht es für den Betroffenen grundsätzlich Sinn, den Arbeitgeber in die Sache hineinzuziehen (der Betriebsrat wird ja wenn er sich entscheidet zu handeln, mit der Sache an den Arbeitgeber herantreten)?
  • Ist es für den Betroffenen aussichtsreicher, wenn der Betriebsrat und nicht er selbst den Arbeitgeber zur Unterstützung auffordert?

Zudem sollte man immer im Blick haben, dass für die Betriebsratsmitglieder keine generelle Schweigepflicht besteht. Diese besteht nur für einige wenige Bereiche, z. B. für die Informationen, die der Betriebsrat bei seiner Beteiligung im Kündigungsverfahren erlangt. Daher sollte man gegenüber dem Betriebsrat vorsichtig mit Informationen umgehen, um zu verhindern, dass diese den Mobbern über den Flurfunk zugehen.

 

2. Anti-Mobbing-Betriebsvereinbarungen

Um allgemein Mobbing entgegenzuwirken kann der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung zum Umgang mit Mobbing und zu dessen Sanktionierung abschließen. Eine solche Betriebsvereinbarung ändert nichts an den Sanktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers.

 

Der Vorteil einer Betriebsvereinbarung liegt vielmehr darin, dass

  • den Führungskräften eine klare Vorgabe gemacht wird, wie sie auf Mobbing zu reagieren haben und diese daher auch keine Angst haben müssen, dass der Arbeitgeber ihre Maßnahmen eventuell als völlig überzogen ansieht
  • allen Mitarbeitern des Unternehmens klar gemacht wird, dass gegen Mobbing konsequent vorgegangen und dieses nicht toleriert wird.

So schön dies zunächst einmal klingt, so schwierig ist in vielen Fällen die Umsetzung. Zunächst einmal muss der Betriebsrat dazu motiviert werden, sich um eine derartige Betriebsvereinbarung zu bemühen. Dies kann jedoch in vielen Fällen dadurch beschleunigt werden, dass man dem Betriebsrat eine vorformulierte Betriebsvereinbarung zukommmen lässt, so dass sich der Erstellungsprozess erheblich verkürzt. Danach folgen Sondierungsgespräche sowie Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite, die sich auch eine Weile hinziehen können.

 

Aber auch wenn der gesamte Prozess selbst mit guter Vorbereitung etwas langwierig ist, sollte man trotzdem versuchen, auf eine Anti-Mobbing-Betriebsvereinbarung hinzuwirken. Eine solche Betriebsvereinbarung kann die gesamte Einstellung im Betrieb zum Thema Mobbing grundlegend zum Besseren ändern.

4.9 Ansprüche auf Schadensersatz und Entschädigung

Wenn Sie durch das Mobbing einen Schaden erleiden, hat Ihnen der Arbeitgeber diesen in der Regel zu ersetzen. Am häufigsten geht es dabei in der Praxis um die Differenz zwischen Gehalt und Krankengeld.

 

Daneben können Sie in vielen Fällen auch noch eine Entschädigung dafür bekommen, dass Sie unter der Mobbingsituation zu leiden hatten. Ob es eine solche Entschädigung gibt und in welcher Höhe diese ausfällt, hängt vor allem davon ab, wie schwer die Beeinträchtigungen waren und wie lange das Mobbing angedauert hat.

 

Beispiele:

  • LAG Berlin-Brandenburg: Erschwerung oder Verhinderung der nach der Aufgabenbeschreibung notwendigen Kommunikation mit anderen Mitarbeitern des Unternehmens + kein Namensschild an der Tür des Büros: 7.000 €.
  • LAG Rheinland-Pfalz: Über 2 Jahre hinweg keinerlei Übertragung von Aufgaben, trotzdem Anwesenheitspflicht während der ganzen Wochenarbeitszeit von 37,5 Stunden am Arbeitsplatz: 25.000 €.
  • LAG Köln: Über ca. 2 Jahre Entzug eines wesentlichen Teils des Aufgabengebietes ohne Übertragung von Ersatzaufgaben, obwohl für die Tätigkeit weiterhin Bedarf bestand: 3.000 €.
  • LAG Berlin: Zuweisung eines 4 m² großen Büros, diskriminierende Äußerungen und mehrfache Abmahnungen: 8.000 €.

4.10 Maßnahmen bei Cybermobbing

Mobbing macht nicht vor dem Internet Halt. Gerade auch, weil es die Möglichkeit gibt, sich hinter Fake-Profilen zu verstecken. Dies macht es etwas schwieriger, gegen den Mobber vorzugehen, da man dafür natürlich wissen muss, wer der Mobber eigentlich ist.

Glücklicherweise gibt es seit 2018 das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken. Seitdem kann man bei Straftaten wie „Beleidigung“, „Üble Nachrede“ und „Verleumdung“ (also gerade den typischen Straftaten bei Mobbing) vom Anbieter des sozialen Netzwerks Auskunft darüber verlangen, wer die Rechtsverletzung begangen hat.

 

Wegen des strengen Datenschutzvorschriften darf der Anbieter die Daten aber nicht einfach so an einen herausgeben. Man muss zunächst von einem Gericht klären lassen, dass die Voraussetzungen für den Auskunftsanspruch auch wirklich vorliegen. Dann erlaubt das Gericht dem Anbieter des sozialen Netzwerks, die Daten herauszugeben.

 

Bei Cybermobbing reicht es für den Betroffenen natürlich nicht, wenn der Mobber nur weitere Mobbinghandlungen unterlässt. Die bisherigen Aussagen würden dann ja trotzdem weiter in den sozialen Netzwerken stehen. Dies betrifft neben den ursprünglichen Äußerungen des Mobbers auch ihre Weiterverbreitung auf anderen Seiten. Daher hat der Betroffene neben dem Unterlassungsanspruch auch einen Anspruch auf Löschung. Und zwar nicht nur gegen den Mobber, sondern auch gegen den Seiteninhaber sowie gegebenenfalls gegen die Betreiber von Suchmaschinen.

 

a) Anspruch auf Löschung gegen den Mobber

Mit diesem Anspruch erreicht man zunächst, dass die mobbende Person ihre Äußerungen löschen muss. Davon ist nicht nur das Löschen auf den Servern der benutzten Seite, sondern auch das Löschen des Caches der größten Suchmaschinen umfasst, so dass die verletzenden Äußerungen auch hierüber nicht mehr eingesehen werden können.

 

Daneben kann von der mobbenden Person auch verlangt werden, dass sie auf die Personen, die seine Äußerungen weiterverbreitet haben einwirkt, damit diese ebenfalls die verletzenden Aussagen löschen.

 

b) Anspruch auf Löschung gegen den Seiteninhaber

Wenn man den Betreiber der Website über die Persönlichkeitsverletzungen durch den Mobber informiert, so ist dieser verpflichtet, die entsprechenden Posts zu löschen. Mittlerweile bieten praktisch alle Social-Media-Seiten eine entsprechende Beschwerdemöglichkeit für rechtswidrige Inhalte an. Sofern die Inhalte Straftaten der „Beleidigung“, „Üble Nachrede“ oder „Verleumdung“ sind, müssen offensichtlich rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach der Meldung, weniger offensichtliche in der Regel innerhalb von einer Woche gelöscht werden. Sofern der Betreiber der Seite nicht reagiert, besteht die Möglichkeit, ihn gerichtlich zur Löschung zu zwingen.

 

c) Anspruch auf Löschung gegen Suchmaschinenbetreiber

Ein Anspruch gegen den Suchmaschinenbetreiber selbst ist dagegen nur in Ausnahmefällen möglich. Da es den Betreibern nicht zugemutet wird, selbst Sachverhalte zu erforschen, kommt ein Löschungsanspruch nur dann in Betracht, wenn die Rechtsverletzung offensichtlich ist.

4.11 Nur für Sonderfälle: Die Verweigerung der Arbeitsleistung

Es ist grundsätzlich im Gesetz vorgesehen, dass Sie die Arbeit verweigern können, wenn Ihr Arbeitgeber Sie nicht ausreichend vor rechtswidrigen Übergriffen schützt. Die Sache hat nur einen großen Haken: Ihr Arbeitgeber kann Sie wegen des Fernbleibens von der Arbeit kündigen, sofern er Ihr Fernbleiben als ungerechtfertigt ansieht.

 

Beim darauffolgenden Kündigungsschutzprozess hängt das Weiterbestehen Ihres Arbeitsverhältnisses davon ab, ob Sie nachweisen können, dass Ihr Arbeitgeber seinen Schutzpflichten ihnen gegenüber nicht nachgekommen ist. Können Sie dies nicht oder hält das Gericht Ihre Beweise für nicht überzeugend, so hat die Kündigung Bestand und Sie verlieren Ihren Arbeitsplatz.

 

Dieses Kündigungsrisiko sorgt dafür, dass die Verweigerung der eigenen Arbeitsleistung nur in absoluten Ausnahmefällen eingesetzt werden sollte.

5. Kapitel: Wann es Zeit ist die Reißleine zu ziehen und woran Sie dann denken sollten

Leider lässt sich nicht in allen Fällen das Mobbing stoppen. Dies kann z. B. daran liegen, dass die Betroffenen gesundheitlich so angeschlagen sind, dass ein weiterer Kampf gegen das Mobbing keinen Sinn mehr macht oder dass sich nach einiger Zeit zeigt, dass zu viele wesentliche Personen auf Seiten der Mobber stehen.

Dann ist es Zeit über Alternativen nachzudenken. Derartige Alternativen sind eine Versetzung oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses (entweder durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag) und die Suche nach einem neuen Job.

 

Dieser Schritt erscheint vielen Betroffenen zutiefst ungerecht. Wenn man den Arbeitsplatz aufgibt, haben dann nicht die Mobber gewonnen? Machen Sie sich klar, dass es hier nicht um „gewinnen“ oder „verlieren“, sondern allein um Ihre Gesundheit und Ihre finanzielle Lage geht. Es bringt Ihnen nichts, wenn Sie in aussichtsloser Lage mit dem Mute der Verzweiflung weiterkämpfen, dabei Ihre Gesundheit ruinieren und trotzdem am Ende Ihren Job verlieren.

5.1 Aufhebungsvertrag oder Kündigung?

Wenn es keinen geeigneten Arbeitsplatz im Unternehmen gibt, der für eine Versetzung in Frage kommt, bleibt nur noch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Doch auch das will vorbereitet sein. Allzu oft wird bei Mobbing das Arbeitsverhältnis spontan und unvorbereitet aufgelöst, weil die Betroffenen irgendwann mit ihren Kräften so am Ende sind, dass sie einfach nur noch aus der Situation raus wollen. In diesen Fällen wird dann ohne großes Überlegen entweder selbst gekündigt oder es wird ein für die Betroffenen unvorteilhafter Auflösungsvertrag unterschrieben. Während dadurch der Arbeitgeber, der den Betroffenen eigentlich hätte schützen müssen, aus der Angelegenheit fein raus ist, hat der Betroffene neben seinen gesundheitlichen Problemen zusätzlich oft auch noch finanzielle Probleme. Das ist eine Lage, die Sie unter allen Umständen vermeiden sollten!

 

Wenn Sie selbst die Auflösung des Arbeitsverhältnisses anstreben, ist in vielen Fällen ein Aufhebungsvertrag vorteilhafter, da viele Dinge einvernehmlich mit dem Arbeitgeber geregelt werden können. In Aufhebungsverträgen können zum Beispiel Regelungen getroffen werden über

 

Zeitpunkt und Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Sonderzahlungen, Gratifikationen, Umsatzbeteiligungen, Provisionen

Freistellung bis zum Beendigungszeitpunkt

Urlaubsansprüche, Urlaubsabgeltung

Zeugnis

Betriebliche Altersversorgung

Übernahme der Anwaltskosten

Schmerzensgeldzahlungen

Ersatzleistungen für eine Sperre beim ALG 1

 

Es besteht grundsätzlich kein Anspruch darauf, dass Ihr Arbeitgeber mit Ihnen einen Aufhebungsvertrag schließt. Ihr Druckmittel für einen Aufhebungsvertrag und darin enthaltene günstige Regelungen sind aber Ihre eventuell bestehenden Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche. In Aufhebungsverträgen können sämtliche Ansprüche abschließend geregelt werden, so dass der Arbeitgeber nicht befürchten muss, nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch vom Arbeitnehmer in Anspruch genommen zu werden. Dieser klare und endgültige Abschluss des Arbeitsverhältnisses ist für Arbeitgeber oft ein Anreiz, einen Aufhebungsvertrag zu schließen.

 

Sofern der Arbeitgeber allerdings nicht zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages bereit sein sollte, bleibt nur der Weg über die Eigenkündigung, gegebenenfalls gefolgt von Klagen auf Schadensersatz oder Entschädigung.

5.2 Sperrzeit beim ALG 1 vermeiden

Auch wenn sich dieses Gerücht hartnäckig hält: Eine Eigenkündigung oder ein Aufhebungsvertrag führt nicht automatisch zu einer Sperrzeit beim ALG 1. Eine Sperrzeit gibt es nur dann, wenn es für die Aufhebung des Beschäftigungsverhältnisses keinen wichtigen Grund gab. Ein solcher wichtiger Grund liegt aber dann vor, wenn Sie über einen längeren Zeitraum Mobbingattacken ausgesetzt waren und es Ihnen daher nicht zumutbar ist, das Arbeitsverhältnis weiterzuführen.

 

Dies müssen Sie allerdings belegen können. Können Sie dies nicht, so wird gegen Sie eine Sperrzeit von 12 Wochen verhängt. Zudem mindert sich die gesamte Anspruchsdauer für das ALG 1 um in der Regel 25 Prozent.

Sofern die finanzielle Situation eine Sperrzeit und eine Reduzierung der Anspruchsdauer nicht zulässt, sollte darüber nachgedacht werden, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses solange zu verschieben, bis ausreichende Nachweise zur Verfügung stehen.

 

Vor einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses sollten Sie grundsätzlich überlegen, ob die finanziellen Auswirkungen des Bezugs von Arbeitslosengeld für Sie tragbar sind. Sofern Sie innerhalb der letzten 30 Monate vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren, haben Sie in der Regel einen Anspruch auf ALG 1.

 

Die Höhe Ihres ALG 1 wird folgendermaßen berechnet:

 

Brutto-Arbeitsentgelt der letzten 12 Monate

geteilt durch 365

minus Lohnsteuer und Sozialversicherungs-Pauschalbetrag von 21 Prozent

Das Ergebnis mal 0,6 oder wenn Sie oder Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner Kinder haben mal 0,67

Das Ergebnis mal 30 ergibt Ihr monatliches ALG 1

 

Diese Berechnung müssen Sie glücklicherweise nicht im Einzelnen selbst ausführen. Es gibt dafür ALG1-Rechner im Internet, z. B. auf der Internetseite der Agentur für Arbeit.

 

Die Dauer Ihres Anspruchs auf ALG 1 hängt sowohl von der Dauer Ihrer versicherungspflichtigen Beschäftigung als auch von Ihrem Lebensalter ab:

 

Dauer des versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses in Monaten

Vollendung eines bestimmten Lebensjahres

Dauer des ALG 1 in Monaten

12

-

6

16

-

8

20

-

10

24

-

12

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Der ALG 1 - Satz kann unter Umständen noch durch einen Kinderzuschlag, Wohngeld sowie den zusätzlichen Bezug von ALG 2 aufgestockt werden. Es besteht außerdem die Möglichkeit bis zu 165 € abzugsfrei hinzuzuverdienen. Ist Ihr Zuverdienst höher, wird Ihnen das ALG 1 um den entsprechenden Betrag gekürzt. Beim Hinzuverdienst ist darauf zu achten, dass dieser nicht einen Zeitraum von 15 Stunden pro Woche erreicht, da sonst rechtlich gesehen keine Arbeitslosigkeit mehr vorliegt und somit Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld entfallen würde.

6. Kapitel: Die 11 größten Fehler bei Mobbing, die Sie unbedingt vermeiden sollten

Fehler Nr. 1: Das Problem ignorieren

Über die Hälfte der von Mobbing betroffenen Personen versucht, dem Problem irgendwie aus dem Weg zu gehen. Dahinter steht die Hoffnung, dass sich die Sache irgendwie von allein wieder erledigt. Entweder die Situation wird ignoriert oder die Betroffenen konzentrieren sich voll auf ihre Arbeit und nicht mehr auf das, was um sie herum passiert.

Dies ist eine durchaus verständliche Reaktion, da niemand große Lust verspürt, sich mit einem Problem auseinanderzusetzen, welches er nicht verursacht hat. Das Problem ist nur: Mobbing werden Sie damit niemals stoppen sondern im Gegenteil den Mobbern zeigen, dass Sie das perfekte wehrlose Opfer sind!

Vergessen Sie nie, was für Sie auf dem Spiel steht: Mobbing kann ihre Gesundheit, Ihre Partnerschaft und Ihre berufliche Laufbahn zerstören. Machen Sie daher die Lösung der Mobbing-Situation zu Ihrer Priorität Nr. 1.

 

Fehler Nr. 2: Sich nicht beraten lassen und das Vorgehen nicht planen

Bei Mobbing besteht immer die Gefahr, dass übereilte Vorgehensweisen nach hinten losgehen. Oftmals werden Gespräche völlig unvorbereitet und impulsiv aus der Situation heraus geführt, was dann eher zur Eskalation als zur Lösung des Problems führt. Ebenso kann beispielsweise ein übereiltes Einbeziehen des Arbeitgebers dazu führen, dass dieser den Betroffenen und nicht die mobbende Person als das Hauptproblem ansieht.

Daher sollten sich Betroffene möglichst schnell professionellen Rat suchen, um von vornherein die bestmögliche Strategie gegen Mobbing zu planen und die einzelnen Maßnahmen vorzubereiten.

 

Fehler Nr. 3: Mobbing als Mobbing bezeichnen

Auch wenn es sich wirklich um Mobbing handelt, sollten Betroffene die Schikanen nicht als Mobbing bezeichnen. Dies hat folgende Gründe:

 

a) Es gibt extrem viele Vorgesetzte, die sofort dicht machen, sobald sie das Wort Mobbing hören. Getreu dem Motto „Was nicht sein darf, das nicht sein kann“, wird das Problem mit faulen Ausreden kleingeredet – Hauptsache es ist kein Mobbing.

 

b) Auch gegenüber Kollegen, deren Hilfe und Unterstützung Sie gut gebrauchen können, hat das Wort Mobbing einen negativen Effekt, da es viele Kollegen als Überreaktion der Betroffenen ansehen.

 

Bedenken Sie, dass die einzelnen Mobbinghandlungen immer als „Zufälle“ oder „berechtigte Kritik“ getarnt sind und so auch zunächst einmal bei Ihren Kollegen ankommen. Wenn Sie dann direkt von Mobbing reden, denken die Kollegen: „Der soll wegen so einer Kleinigkeit nicht gleich so ausflippen“ oder „Statt sich direkt diskriminiert zu fühlen, sollte er besser erstmal darüber nachdenken, ob die Kritik nicht berechtigt war“.

 

Fehler Nr. 4: Auf Mobbing wie auf einen normalen Konflikt reagieren

Der große Unterschied zwischen Konflikten und Mobbing ist, dass es bei Konflikten eine gemeinsame Lösungsmöglichkeit gibt und bei Mobbing nicht.

Wenn Sie mit Ihrem Kollegen darüber streiten, ob sein Entwurf oder Ihr Entwurf besser ist, können Sie nachgeben und der Konflikt ist vorüber. Wenn Sie mit einem Mobber über dasselbe Thema streiten, können Sie nachgeben und das Mobbing geht weiter. Einem Mobber geht es nämlich nicht um eine Lösung, sondern darum Sie fertig zu machen.

 

Daher sind die Strategien, die gängigerweise zur Konfliktlösung benutzt werden (wie z. B. Diskussion oder Mediation durch einen neutralen Dritten) bei Mobbing im besten Fall völlig wirkungslos. Im schlechtesten Fall nutzen die mobbenden Personen diese „Lösungsformen“, um an Informationen zu kommen und die Betroffenen weiter zu diskreditieren.

 

Fehler Nr. 5: Die „Flucht“ in die Krankschreibung

Es ist völlig in Ordnung, dass Sie sich krankschreiben lassen, wenn sie krank sind. Und es gibt eine ganze Reihe von Fällen, in denen es für die Betroffenen aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation geradezu zwingend ist, Abstand von der krankmachenden Situation zu gewinnen.

 

Allerdings wird die Krankschreibung in vielen Mobbingfällen als „Fluchtmöglichkeit“ genutzt. Dies geschieht in der Hoffnung, die Situation werde sich etwas entspannen, wenn man einige Tage nicht zur Arbeit erscheint. Außerdem gibt es den Betroffenen etwas Zeit, sich von den Schikanen zu erholen.

Das eigentliche Problem werden Sie damit aber leider nicht lösen. Die mobbende Person wird die Zeit Ihrer Abwesenheit nutzen, um weiter Stimmung gegen Sie zu machen. Meistens wird in diesen Fällen das Gerücht verbreitet, dass Sie mit einer vorgetäuschten Krankheit die ganze Abteilung im Stich lassen oder dass jetzt alle noch mehr zu tun hätten, nur weil Sie sich in eine Kleinigkeit hineinsteigern.

 

Die „Flucht“ in die Krankschreibung macht daher nur dann Sinn, wenn Sie die Zeit (zumindest auch) dazu nutzen, um zu planen, wie Sie gegen die Mobbingsituation vorgehen wollen.

 

Fehler Nr. 6: Kein rechtzeitiger Alternativplan

Dies ist eine Sache, die viele Betroffene im Rückblick bereuen. Es gibt leider Situationen, in denen die Aufgabe des Arbeitsplatzes die beste Lösung ist und dann ist es wichtig, sich um einen möglichst guten Ausstieg zu kümmern. Was die meisten Betroffenen davon abhält, rechtzeitig an Alternativen zu denken, ist die Ungerechtigkeit der Situation. Wieso soll gerade derjenige, der Opfer des Mobbings ist, darüber nachdenken seinen Job aufzugeben?

 

Der Grund ist: Sobald sich die Lage so entwickelt hat, dass sie nicht mehr zu Ihren Gunsten zu klären ist, riskieren Sie Ihre Gesundheit für einen aussichtslosen Kampf.

 

Fehler Nr. 7: Die Vorwürfe des Mobbers ernst nehmen

Solange es sich um normale Konflikte handelt ist es in Ordnung, dass man darüber nachdenkt, ob die Dinge, die einem vorgeworfen werden, vielleicht stimmen könnten. Sobald klar ist, dass es sich nicht mehr um einen normalen Konflikt, sondern um Mobbing handelt, ist diese Reaktion fatal.

Der mobbenden Person geht es nicht darum, Sie berechtigt zu kritisieren, sondern allein darum, Sie fertig zu machen. Mobber testen solange verschiedene Strategien, bis Sie einen Punkt bei Ihnen finden, den Sie sich zu Herzen nehmen und mit dem sie Sie wirksam attackieren können.

 

Der Hauptfall in der Praxis ist die Kritik an der Arbeitsleistung der Betroffenen. Das trifft viele Betroffene deshalb so hart, weil der überwiegende Teil der Menschen bestrebt ist, seine Arbeit gut zu erledigen. Und so versuchen die Betroffenen, bei sich einen Fehler zu erkennen und spielen den Mobbern damit direkt in die Karten. Denken Sie in solchen Situationen an zwei Dinge:

 

a) Jeder Mensch hat das Recht, auch mal Fehler zu machen. Sonst wären wir keine Menschen, sondern Maschinen – und selbst bei denen läuft nicht immer alles rund.

 

b) Mobber benutzen die Kritik einzig und allein als Vorwand, um Sie fertig zu machen.

 

Fehler Nr. 8: Es wird versucht, dem Mobber mit besonderer Nettigkeit zu begegnen

Nett sein ist keine Option, die Sie gegenüber der mobbenden Person ausprobieren sollten. Alles, was nicht aktive Gegenwehr ist, macht Sie in den Augen der Mobber zum perfekten Opfer!

 

Fehler Nr. 9: Die Mobbinghandlungen werden weder dokumentiert noch werden Beweise gesammelt

Es ist bitter aber wahr: Wenn Sie nicht vortragen können, wann genau und wie genau die Mobbing-Vorfälle passiert sind, verbauen Sie sich viele Handlungsoptionen. Kein Richter in diesem Land kann Ihnen helfen, wenn sie erzählen, dass Ihr Kollege „irgendwann am Mittwoch irgendetwas Beleidigendes“ zu ihnen gesagt hat.

 

Kurz gesagt: Es ist dann praktisch so, als hätte dieser Vorfall gar nicht stattgefunden!

 

Fehler Nr. 10: Auf gut gemeinte, aber wenig hilfreiche Ratschläge hören

Betroffene bekommen gerade von ihnen nahestehenden Personen gut gemeinte, aber leider fast immer wenig hilfreiche Ratschläge. Das sind dann meistens Tipps wie „Da musst du unbedingt zum Chef gehen und ihm sagen, dass er den Mobber rausschmeißen soll“, „Nimm dir das nicht so zu Herzen, das hört auch wieder auf“ oder „Manchmal braucht man im Berufsleben halt ein dickes Fell“.

 

Dass ein derartiger Ratschlag zum Ziel führt ist ähnlich wahrscheinlich wie ein Lotto-Gewinn. Nehmen Sie es Ihrem Gegenüber nicht übel, dass er Ihnen solche Tipps gibt, denn schließlich ist dies in den meisten Fällen ein gut gemeinter Versuch, Sie zu unterstützen.

 

Fehler Nr. 11: Versuchen den Mobber zu ändern

Manche von Mobbing betroffene Personen versuchen an die Moral der Mobber zu appelieren, damit diese einsehen, dass ihr Verhalten nicht richtig ist.

Dies hat keinerlei Aussicht auf Erfolg. Sie werden von mobbenden Personen auch niemals eine Entschuldigung bekommen. Erstens sind Sie den Mobbern völlig gleichgültig – diese haben schließlich keinerlei Problem damit, Ihr komplettes Leben durch Schikanen und Intrigen zu zerstören – und zweitens können die Mobber in vielen Fällen ihr Fehlverhalten gar nicht offen zugeben, wenn sie nicht ihren Job und ihre Karriere aufs Spiel setzen wollen. Zudem geben Sie dadurch den Mobbern noch mehr Macht über sich. Denn durch Ihr Verhalten machen Sie deutlich, dass Ihr Wohlbefinden von dem Verhalten der Mobber abhängig ist.

7. Kapitel: Machen Sie den ersten Schritt

Ich hoffe, ich konnte Ihnen durch diesen Ratgeber Mut für Ihren Kampf gegen das Mobbing machen. Sie sind bei weitem nicht so hilflos wie die Mobber es Sie glauben machen wollen. Gegen Mobbing anzugehen ist keine leichte Angelegenheit und ich habe  großen Respekt vor allen, die dies tun. Schon allein dadurch, dass Sie sich entschlossen haben aktiv zu werden, haben Sie mehr Mut und Kraft bewiesen als viele andere. Außenstehende können kaum nachvollziehen, wie stark Betroffene unter  Mobbing leiden und wie viel Energie es kostet, dagegen vorzugehen.

 

Daher möchte ich Ihnen an dieser Stelle dazu gratulieren, dass Sie diesen ersten Schritt gegangen sind und bin gerne bereit, Sie bei Ihren weiteren Schritten zu unterstützen.

 

Ich wünsche Ihnen alles Gute für Ihren Kampf gegen das Mobbing